Unsere Bürgeranregung: Einstellung von Klimamanagern

Der Rat der Stadt Bochum hat die Resolution zum Klimanotstand auf unsere Bürgeranregung hin beschlossen. Zur Umsetzung der umfangreichen Aufgaben haben

wir angeregt, die Finanzmittel für zwei weitere Klimamanager zur Verfügung zu stellen. In der Stadtverwaltung arbeiten z. Z. drei Personen als Klimamanager. Eine davon nimmt Bildungsaufgaben an Kitas und Grundschulen wahr.

In der Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses vom 30.10.2019 hat der Rat nicht die Verwaltungsvorlage ((Im Ergebnis empfiehlt die Verwaltung (Amt für Finanzsteuerung) daher der Anregung nicht zu folgen.)) sondern entsprechend des Änderungsantrages von SPD und den Grünen die Finanzmittel für einen Klimamanager für drei Jahre beschlossen. Dies ist für die umfangreichen Aufgaben im Rahmen des Klimanotstandes viel zu wenig. Wir haben daher den Obermürgermeister, die SPD und die Grünen mit folgender Stellungnahme angeschrieben:

Mit diesem Schreiben nehme ich Stellung zum Änderungsantrag zum Haupt- Finanzausschuss am 30.10.20.19, TOP 1.1.

Ich begrüße eine weitreichende Auseinandersetzung mit dem Thema Klimapolitik im Rat der Stadt Bochum. Die gestellte Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW „Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Einstellung von Klimamanager für Bochum“ vom 29.08.2019 wird dennoch als nicht erfüllt angesehen.

Als zusätzliche Beschlusssergänzungen sind im ersten Punkt Schulungen genannt, die angestellte Sachbearbeiter zeitnah (!) zu Klimaschutzmanager/ Mobilitätsbeauftragte fortbilden sollen. Hier sollen demnach ganze Studienpakete als Fortbildung zeitnah vermittelt werden, was die Frage aufbringt in welcher Zeitspanne sich das Wort „zeitnah“ bewegt. Mobilität und Klima sind komplexe Themenbereiche und unaufhaltbar voranschreitende Prozesse. Um sicher zukunftsorientiert handeln zu können, fordert der AKU Bochum die sofortige Einstellung weiterer Klimamanager (Personen mit bereits vorhandenem Klima – und/oder Mobilitätswissen).

Unter Punkt zwei des Änderungsantrags wird die Finanzierung der Aufgabenbereiche Klima und Nahmobilitätsangelegenheiten vorgelegt. Finanzmittel sollen für diese Bereiche von 2020 bis 2022 zur Verfügung gestellt werden. Da, wie schon erwähnt Klima und Mobilität voranschreitende Prozesse ohne Stillstand sind, ist die Finanzierung von lediglich drei Jahren dahingehend zu hinterfragen, was passiert nach 2022 in Klima- und Mobilitätsangelegenheiten in der Stadt Bochum? Wie wird die Stadt Bochum nach dem Jahr 2022 auf kommende klimatologische und strukturelle Probleme reagieren und vor allem wie die Stadt Bochum ihre Klimaziele erfüllen und einbehalten will, wenn entsprechende Stellen nicht in ausreichender Anzahl vorhanden sind?

Eine weitere Ergänzung im gestellten Antrag fordert die Verwaltung auf, ein Konzept für einen jährlichen Nachhaltigkeitsbericht dem Ausschuss für Umwelt-, Sicherheit und Ordnung vorzulegen. Weitere Verfahrensweisen mit dem vorgelegten Nachhaltigkeitsbericht fehlen komplett.

Da meine Anregung nach § 24 Gemeindeordnung NRW „Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Einstellung von Klimamanager für Bochum“ vom 29.08.19 für mich als nicht erledigt angesehen wird, sehe ich den Rat der Stadt Bochum weiter im Handlungszwang, eine zukunftsorientierte (!) Klima- und Mobilitätpolitik durchzusetzen.

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