Die Brut- und Setzzeit hat begonnen. Jungtiere sind durch freilaufende Hunde und Katzen gefährdet. Bei streunenden Katzen bekommen die Besitzer*innen dies in der Regel nur mit, wenn ihr Liebling ihnen ein „Geschenk“ in Form eines erlegten Tieres vor die Füße legt. Aber auch bei Hunden sind viele Störungen der Tierwelt für den Besitzer/ die Besitzerin nicht wahrnehmbar. Wir haben unter dem Titel: „Auswirkungen freilaufender Hunde auf die Natur“ diese Störungen beschrieben. Für Katzen folgt eine entsprechende Zusammenfassung noch. Jeder verantwortungsvolle Hundebesitzer/jede verantwortungsvolle Hundebesitzerin sollte seinen/ihren vierbeinigen Liebling daher als Tierschützer*in mindesten bis Mitte Juli grundsätzlich, insbesondere auch im Wald, an die Leine nehmen. In Naturschutzgebieten ist dies ganzjährig vorgeschrieben (Landschaftsplan West, S. 43 (45), Abschnitt 1.1.1, f und im Landschaftsplan Mitte/Ost, S, 111, Abschnitt 1.1.1, f). Lesen Sie hierzu auch die Erläuterungen der Stadt. In einigen Bundesländern gilt während der Brut- und Setzzeit zum Schutz wildlebender Tiere eine generelle Anleinpflicht. Eine gute Übersicht über rechtliche Vorschriften für NRW gibt es hier (Mit dem Hund durch die Natur). Die für Bochum geltenden Vorschriften finden Sie hier.
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