Bochum hat sechs (sieben) Naturschutzgebiete (NSG) nach § 23 Bundesnaturschutzgesetz festgesetzt. Sie haben eine Gesamtgröße von 120,1 ha. Dies entspricht 0,826 % des Bochumer Stadtgebietes. Damit ist Bochum die Stadt mit dem niedrigsten unter Naturschutz stehenden Flächenanteil aller Städte und Kreise in der BRD. Selbst das mit ca. 3200 Einwohnern/km2 wesentlich dichter besiedelte Herne hat 1,8% des Stadtgebietes unter Naturschutz gestellt. Bochum hat eine Bevölkerungsdichte von ca. 2570 Einwohnern/km2.   In Bochum gibt es folgende Naturschutzgebiete:
lfd. Nr. | Name | Größe in ha |
BO-001 | NSG Blumenkamp | 3,49 |
BO-002 | NSG Tippelsberg-Berger Mühle | 53,56 |
BO-003 | NSG Hofsteder Weiher | 6,13 |
BO-004 | NSG Oberes Oelbachtal | 37,12 |
BO-005 | NSG Königsbüscher Wäldchen | 12,11 |
BO-006 | NSG Waldsiepen Hevener Strasse – Â Im Lottental | 7,29 |
BO-007 | NSG Blumenkamp | 0,38 |
Summe der Flächen | 120,08 |
Das NSG Blumenkamp (BO-001 und BO-007) ist ein zusammenhängendes Gebiet.  BO-001 ist im Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost von 1998 und BO-007 im Landschaftsplan Bochum West von 1995 ausgewiesen. Für diese Naturschutzgebiete gelten folgende Ge- und Verbote: Sie dürfen
-  keine Pflanzen entnehmen oder beschädigen
-  wildlebende Tiere nicht fangen, beunruhigen oder töten
-  die Flächen außerhalb der gekennzeichneten oder befestigten Wege nicht betreten
- Â Trampelpfade nur begehen, wenn sie als Weg gekennzeichnet sind
-  Hunde nicht frei laufen lassen, es gilt die Anleinpflicht für alle Hunde
-  die Gewässer und ihre Ufer nicht betreten oder in ihnen baden, dies gilt auch für Hunde
- Â nicht zelten oder lagern
-  kein Feuer anzünden
- Â nicht grillen
- Â in dem Gebiet nicht reiten
- Â keinen Abfall wegwerfen
Bedenken Sie bitte, Zuwiderhandlungen können mit empfindlichen Geldbußen geahndet werden. In einem Naturschutzgebiet sind Sie nur Gast. Der Schutz der dort lebenden Tiere und Pflanzen hat uneingeschränkten Vorrang. Beachten Sie also bitte die Ge- und Verbote, sonst begehen Sie eine Ordnungswirigkeit. Die Stadt Bochum plant die im Regionalen Flächennutzungsplan als Bereiche zum Schutz der Natur festgesetzten Gebiete nur teilweise als Naturschutzgebiete auszuweisen. Der Plan wurde 2009 genehmigt und ist am 03.05.2010 in Kraft getreten.
Geplante Naturschutzgebiete |
Ungefähre Größe in ha |
Dr. C.-Otto-Wald |
34 |
Grimberg |
23 |
Kalwes/Klosterbusch |
35 |
Mailandsiepen und Ruhrsteilhänge |
21 |
Ruhrsteilhänge Sundern an der Rauendahlstraße |
20 |
Summe |
133 |
Damit stünden dann ca. 1,7% des Bochumer Stadtgebietes unter Naturschutz. Bochum hätte immer noch einen niedrigeren Flächenanteil als Herne als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Mit 1,6 % wäre jetzt aber Essen das bundesweite Schlußlicht. Folgende Gebiete, welche im Regionalen Flächennutzungsplan als Bereiche zum Schutz der Natur ausgewiesen sind, sollen nicht oder zur Zeit nicht als Naturschutzgebiet festgesetzt werden: Im Herrensiepen, Wald auf dem Heimelsberg (beide in Langendreer), das Ruhrtal zwischen Kemnader Stausee und Obernbaakstraße, Weitmarer Holz, Henkenberg sowie die Wälder an der Krockhausstraße und Am Varenholt.
Da die Trinkwasserschutzgebiete (Nr. 450807) im Ruhrtal zum 31.12.2015 aufgegeben werden arbeitet die Stadt jetzt doch an der Ausweisung dieser Flächen als Naturschutzgebiet. Der Beirat der Unteren Landschaftsbehörde wurde hierüber im Rahmen der Änderung des Landschaftsplans Bochum Mitte/Ost  und des Ausbaus des Ruhrtalradweges am 01.09.2015 informiert. Die Festsetzung soll möglichst schnell im Anschluss an die Aufgabe der Trinkwasserschutzgebiete erfolgen. Bochum erhält sein Trinkwasser dann aus Witten und zum kleineren Teil aus Essen.
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Bei dem Gebiet Ruhrtal zwischen Kemnader Stausee und Obernbaakstraße, Weitmarer Holz, Henkenberg sowie Wäldern an der Krockhausstraße und Am Varenholt handelt es sich um ein Kleinod für jeden Naturfreund, wahrscheinlich, weil große Teile z.Z. noch als Trinkwasserschutzgebiet ausgewiesen sind, was sich aber Ende 2015 ändern wird, da wir das Trinkwasser dann u.a. aus Witten beziehen werden.
In Anbetracht der Freigabe des benachbarten Kemnader Stausees als Erholungsgebiet mit mehreren OPEN AIR Festveranstaltungen mit Feuerwerk pro Jahr, was dem Landschafts- und Naturschutz keineswegs dienlich ist, wie auch des Öfteren zu Recht von der Öffentlichkeit kritisiert wurde, erachten wir es als absolut vorrangig, dass das ehemalige Trinkwasserschutzgebiet unbedingt als Landschafts-/Naturschutzgebiet ausgewiesen wird. Da ein solches Gebiet nicht in mehrere einzelne Parzellen aufgeteilt werden kann, ist der Anschluss auf den angeführten Wald- und Flurbereich auszudehnen.
Bochum ist eine Stadt mit dem niedrigsten unter Naturschutz stehenden Flächenanteil aller Städte und Kreise in der BRD; dem ist wohl nichts hinzuzufügen.
Bei alledem ist nicht zu vergessen, eine mehr oder weniger „gesunde“ Natur stellt unser aller „Reichtum“ dar und ist zu erhalten und zu schützen; denn was einmal verloren, ist unwiederbringbar. Aus den Fehlern der Vergangenheit sollte man lernen!
Was den landschaftlich sehr reizvollen Ruhrtalweg betrifft, muss man sich um Lösungen in Absprache mit den ortskundigen Anrainern/Anwohnern (vielleicht auch der anderen Abschnitte des Ruhrtalweges) besprechen, um dem Natur-/Landschaftsschutz mit größtmöglichen Auflagen gerecht zu werden.
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