Stellungnahme des AkU zum Regionalplan Ruhr

Die Stadt Bochum soll nach Berechnung nach dem Handbuch „ruhrFIS – Siedlungs-flächenbedarfsberechnung“ 80 ha GIB (Gewerbe- und Industriebereiche) zusätzlich zu den Industriebrachen und 25 ha ASB (Allgemeine Siedlungsbereiche) ausweisen.

Lesen Sie hier unsere Stellungnahme.

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