Kernforderungen:
Die Versiegelung bisher unversiegelter Flächen – sowohl für GIB als auch für ASB – wird grundsätzlich abgelehnt, allerdings mit der Ausnahme der Ausweisung von ASB-Flächen für sozialen Wohnungsbau. Im Plan ist ein Biotopverbundsystem festzuschreiben. Maßnahmen zur Anpassung an die Folgen der Klimakatastrophe sind für die Innenbereiche der Städte und größeren Stadtteile vorzuschreiben. Die Flächen hierfür sind im Plan zu kennzeichnen.
Begründungen:
Die Flächenbedarfsberechnungen nach dem Handbuch „ruhrFIS – Siedlungsflächenbedarfs-berechnung“ stellen nichts weiter als eine Fortschreibung der bisherigen Umweltzerstörung für die nächsten 1,5 Jahrzehnte dar (bis 2034). Ein „weiter so wie bisher“ ist nicht zukunftsfähig im Sinne des UN-Brundtlandberichts von 1987. Der Plan bleibt weit hinter den Notwendigkeiten einer zukunftsfähigen Entwicklung zurück. Dies wird auch durch die im Texxteil aufgelisteten Grundsätze und Ziele, welche dann aber nicht in der Fläche umgesetzt werden, nicht geheilt.
Der bisherige Flächenverbrauch für GIB und ASB ist mit eine Ursache für das immer stärker fortschreitende Artensterben. Es fehlen flächige Maßnahmen zur Minderung der Folgen der Klimakatastrophe (Freiflächen in den Hitzeinseln der Innenstädte, Frischluftschneisen). Im Zuge der Abwägung der Bereiche des Agendadreiecks (Brundtlandbericht, Rio-Konferenz) zwischen ökologischen und sozialen Belangen können wir einer Ausweisung von Flächen für den sozialen Wohnungsbau bis zu max. 10 % der nach „ruhrFIS“ erforderlichen ASB-Flächen zustimmen.
Um dem Artensterben entgegenzuwirken – in NRW sind ca. 45 % aller Arten „Rote Liste“-Arten, im RVR-Gebiet ist die Situation sicher besorgniserregender aber leider nicht genauer erfasst – sind für das gesamte Plangebiet Korridore für die Biotopvernetzung auszuweisen. Hiermit müssen die Forderungen, welche bereits 1985 im Naturschutzprogramm des damaligen MURL und des RVR von den amtlichen Ökologen für den Ballungsraum Ruhrgebiet aufgestellt wurden, endlich flächendeckend umgesetzt werden. Engstellen in den Regionalen Grünzügen sind durch Rücknahme von Bebauung zu beseitigen.
Als Maßnahme an die Anpassung an die Folgen der Klimakatastrophe – beschönigend als Klimawandel bezeichnet – sind in der City (Bereich Gleisdreieck und den Stadtteilzentren pro Jahr 5 % (also 75 % im Gültigkeitszeitraum des Regionalplans) der Fläche zu entsiegeln sowie locker mit großkronigen Bäumen und Sträuchern zu bepflanzen und/oder mit Dachbegrünung zu versehen und/oder Gebäude weiß (in einer Farbe mit hohen Reflexionsvermögen) anzustreichen. Hier sind ggfls. Förderprogramme aufzulegen. In allen Städten des Planungsgebietes sind die Innenstadt und Stadtteilbereiche für die dies gilt, auszuweisen.
Der zu erwartenden Kritik an den obigen Forderungen kann nur die uralte Erkenntnis entgegengehalten werden, dass in einer endlichen Welt unendliches Wirtschaftswachstum nicht möglich ist (s. Welterschöpfungstag/Ökologischer Fußabdruck. In NRW werden 3,3 mal so viele Ressourcen verbraucht, wie die Erde regenerieren kann. Hier rächt sich, dass es bis heute keine von der Rio-Konferenz 1992 geforderte grundlegende Debatte zur zukunftsfähigen Entwicklung der Stadt, der Region, des Landes, des Staates, der Welt gegeben hat.
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