In Bochum kommen einige Pflanzenarten vor, die NaturschĂŒtzer vor Aufgaben stellen: NaturschĂŒtzer ziehen los, um Pflanzen auszugraben oder auszureiĂen â sogar in Schutzgebieten.
Das wirkt auf den ersten Blick ĂŒberraschend. Bringen wir also Licht ins Dunkle.
Bei den ausgegrabenen Pflanzen handelt es sich um invasive Neophyten. Diese Benennung rĂŒhrt nicht von einer nahen Verwandtschaft zueinander her.
- Mit invasiv wird die Eigenschaft dieser Pflanzen beschrieben, durch ihre WuchsstÀrke flÀchendeckende BestÀnde zu bilden und so andere Pflanzen zu verdrÀngen, da sie diesen das Licht wegnehmen.
- Mit Neophyten wird darauf verwiesen, dass diese Pflanzen durch menschliche Einflussnahme hierzulande anzutreffen sind.
Problematisch fĂŒr NaturschĂŒtzer sind geschlossene PflanzenbestĂ€nde, weil dadurch die Artenvielfalt begrenzt wird. VerschĂ€rfend kommt dazu, dass hiervon auch Tiere betroffen sind: Vielfach sind Insekten auf bestimmte Pflanzen angewiesen, deren Verschwinden zum Verschwinden dieser Insektenarten fĂŒhrt. Als Folge dessen können auch andere Tierarten ihre Lebengrundlage und Lebensraum verlieren, wenn sie auf eine groĂe Zahl dieser Insekten als Nahrung angewiesen sind, z. B viele Vogelarten. So können Meisen in Gebieten mit vielen invasiven Neophyten regelmĂ€Ăig wesentlich weniger Jungtiere groĂziehen als in Gegenden mit heimischer Flora (mĂŒndliche Mitteilung von Dr. Fritz Ludescher, ehem. Ăkologe an der Essener Uni). Die auch BiodiversitĂ€t genannte Artenvielfalt ist ein wichtiger Faktor fĂŒr die StabilitĂ€t eines Ăkosystems: Eine geringe Artenvielfalt fĂŒhrt zu starken Schwankungen im Bestand der einzelnen Arten und kann darĂŒber hinaus Arten zum Aussterben bringen.
Von den etwa 50 Arten, die als invasive Neophyten bezeichnet werden, bekĂ€mpft der AkU drei Arten. Diese drei Arten bevorzugen feuchte Standorte in Bach- und Flussauen. Es sind dies die Herkulesstaude, das DrĂŒsige Springkraut und der Japanische Staudenknöterich, der auch an trockeneren Standorten wie zum Beispiel an StraĂenrĂ€ndern und Eisenbahnböschungen wĂ€chst.
Auf Grund der VerdrĂ€ngungseffekte einheimischer Pflanzen ist die BekĂ€mpfung dieser drei Arten insbesondere in Naturschutzgebieten sinnvoll, aber nur mit groĂem Aufwand durchzufĂŒhren. Alle drei Arten brauchen sonnige Standorte. Das Anpflanzen von gröĂeren BĂ€umen, die möglichst bald ein geschlossenes Kronendach bilden, kann diese Neophyten zurĂŒckdrĂ€ngen. Ansonsten ist das Ausgraben oder AusreiĂen die beste Beseitigungsmöglichkeit.
Nachdem der AkU bereits in den 90iger Jahren Herkulesstauden bekĂ€mpft hat, fĂŒhrt er seit 2004 in Absprache mit den zustĂ€ndigen Behörden regelmĂ€Ăige BekĂ€mpfungsmaĂnahmen und Kontrollen, insbesondere in Bochumer Naturschutzgebieten, durch. HierfĂŒr sind jederzeit HelferInnen erwĂŒnscht, auch wenn diese nur gelegentlich mitmachen können. Wenn Sie Standorte des DrĂŒsigen Springkrautes und der Herkulesstaude auĂerhalb der Ruhraue kennen, teilen Sie uns diese doch bitte mit.
Damit ist klar: Eine Aussaat oder ein Auspflanzen dieser Arten ist nicht sinnvoll, sondern aus oben genannten GrĂŒnden sogar verboten.
GemÀà Artikel 8 h) des Ăbereinkommens ĂŒber die Biologische Vielfalt muss das Einbringen solcher Arten verhindert und bereits etablierte Arten kontrolliert oder beseitigt werden.
§ 40 Bundesnaturschutzgesetz: Nichtheimische, gebietsfremde und invasive Arten(1) Es sind geeignete MaĂnahmen zu treffen, um einer GefĂ€hrdung von Ăkosystemen, Biotopen und Arten durch Tiere und Pflanzen nichtheimischer oder invasiver Arten entgegenzuwirken.
(4) Das Ausbringen von Pflanzen gebietsfremder Arten in der freien Natur sowie von Tieren bedarf der Genehmigung der zustĂ€ndigen Behörde. ……. Die Genehmigung ist zu versagen, wenn eine GefĂ€hrdung von Ăkosystemen, Biotopen oder Arten der Mitgliedstaaten nicht auszuschlieĂen ist.
Hierzu das Landesamt fĂŒr Natur, Umwelt und Verbraucherschutz: Nach § 61(3) Landschaftsgesetz dĂŒrfen gebietsfremde Pflanzen wild lebender und nicht wild lebender Arten nur mit Genehmigung der Höheren Landschaftsbehörde in der freien Natur angesiedelt werden. Die Genehmigung ist hier zu versagen, weil durch invasive Neophyten eine GefĂ€hrdung des Bestandes oder der Verbreitung heimischer wild lebender Pflanzenarten oder von Populationen nicht auszuschlieĂen ist.
Es gibt auch Tierarten, welche durch menschlichen Einfluss bei uns angesiedelt wurden. Hier sind z. B. der WaschbĂ€r, das Nutria, die Kanadagans, die Regenbogenforelle und der Graskarpfen sowie viele Insektenarten zu nennen. All diese Tiere bezeichnet man als Neozoen. Neobiota ist der ĂŒbergeordnete Name gleichzeitig fĂŒr Neophyten und Neozoen.