Wald ‒ Altholzinseln

Antrag des AkU vom 05.01.04: Der AkU beantragt für Bochum ein langfristiges Altholzinselkonzept zu erstellen. Die Bedeutung von absterbenden Bäumen und stehendem Totholz für den Naturhaushalt ist hinlänglich bekannt. Absterbende Bäume und stehendes Totholz bieten Lebensraum für vom Aussterben betroffene Insekten und Pilze und bieten verstärkt Baumhöhlen als Unterschlupf bzw. Bruthöhle oder Wochenstubenquartier für Vögel und Fledermäuse. Weiterlesen

Ruhraue ‒ Entwicklung von Auwäldern

Beitrag von Ingo Franke, AkU-Vertreter im Beirat: „Ich rege an, alle Flächen in Bochum, welche fĂĽr die Entwicklung von Auwäldern geeignet sind, zu benennen und in ausreichendem Umfang als Flächen fĂĽr den Naturschutz mit dem Ziel ‚Entwicklung von Auwäldern‘ in den Flächennutzungsplan der Stadt Bochum aufzunehmen. FĂĽr diese Flächen sind unverzĂĽglich Entwicklungs- und Pflegepläne zu erstellen und umzusetzen.“ Weiterlesen

Stadtplanung/Gesetze

Flächennutzungsplanung und Umweltprüfung

Anregung von Ingo Franke, AkU-Vertreter im Beirat vom 25.1.05: Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau wurde das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz in wesentlichen Punkten geändert. Ich bitte darum, in einer der nächsten Beiratssitzungen die Änderungen Weiterlesen

Wasserrahmenrichtlinie

In der Sitzung vom 23.08.05 stellte der AkU folgende Anfrage zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL):
Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000, sollen die Gewässer in der EU (Oberflächengewässer und Grundwasser) bis zum Jahre 2015 einen guten chemischen und ökologischen Zustand erreichen. Bei künstlichen Gewässern (z.B. Kanälen) und erheblich veränderten Gewässern ist ein gutes ökologisches Potential anzustreben. Weiterlesen

Beirat der unteren Landschaftsbehörde

Der Arbeitskreis Umweltschutz ist mit drei Mitgliedern – davon eines seit 1986 – im Beirat der unteren Landschaftsbehörde (ULB) der Stadt Bochum vertreten. In Nordrhein-Westfalen heißen die Naturschutzbehörden Landschaftsbehörden. In dieser Funktion berät der AkU die Stadtverwaltung in wichtigen Fragen des Naturschutzes.
Das Landschaftsgesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (LG NW) schreibt in § 11 vor, dass bei den unteren Landschaftsbehörden zur unabhängigen Vertretung der Belange von Natur und Landschaft Landschaftsbeiräte als beratende Gremien zu bilden sind.
Der Beirat besteht aus 16 ehrenamtlichen Mitgliedern auf Vorschlag der folgenden Verbände:

  • zwei Vertretern oder Vertreterinnen des Bundes fĂĽr Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. (BUND),
  • zwei Vertretern oder Vertreterinnen des Naturschutzbundes Deutschland (NABU) e. V.,
  • drei Vertretern oder Vertreterinnen der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt Nordrhein-Westfalen e. V. (LNU),
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin der Schutzgemeinschaft Deutscher Wald e. V. (SDW),
  • zwei Vertretern oder Vertreterinnen des Westfälisch-Lippischen Landwirtschaftsverbandes e. V.,
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin des Waldbauernverbandes,
  • einem gemeinsamen Vertreter oder einer Vertreterin des Landesverbandes Gartenbau Rheinland e. V., des Landesverbandes Gartenbau Westfalen-Lippe e. V. und des Provinzialverbandes Rheinischer Obst- und GemĂĽsebauer e.V.,
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin des Landesjagdverbandes und
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin des Fischereiverbandes Nordrhein-Westfalen e. V.
  • einem Vertreter oder einer Vertreterin des LandesSportBundes,
  • einem gemeinsamen Vertreter oder einer Vertreterin des Imkerverbandes Rheinland e.V. und des Landesverbandes Westfälischer und Lippischer Imker e.V.

Der AkU ist Mitglied in der Landesgemeinschaft Naturschutz und Umwelt e. V. (LNU) und stellt daher in Bochum die Vertreter dieses Verbandes.

Der Rat der Stadt Bochum hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2009 die Mitglieder des Beirates auf Vorschlag der jeweiligen Landesverbände für die Dauer der Wahlzeit des Rates gewählt. Die konstituierende Sitzung des Landschaftsbeirates fand am 23. Februar 2010 statt. Vorsitzende des Landschaftsbeirates ist Frau Heidi Hopkins. Ihr Stellvertreter ist Herr Friedrich Wilhelm Wünnenberg.

Aufgaben und Befugnisse des Landschaftsbeirates

Der Landschaftsbeirat soll bei Schutz, Pflege und Entwicklung der Landschaft mitwirken und dazu:

  • den zuständigen Behörden und Stellen Vorschläge und Anregungen unterbreiten,
  • der Ă–ffentlichkeit die Absichten und Ziele von Landschaftspflege und Naturschutz vermitteln und
  • bei Fehlentwicklungen in der Landschaft entgegenwirken.

Über diese generelle Regelung hinaus stehen dem Landschaftsbeirat einige wichtige Anhörungs-, Beteiligungs- und Vorschlagsrechte zu; dies sind unter anderem:

  • Anhörung vor allen wichtigen Entscheidungen und MaĂźnahmen der Behörde, zum Beispiel Beteiligung bei der Behandlung von Flächennutzungsplanänderungen sowie bei wichtigen Bebauungsplänen.
  • Beteiligung in besonderen, im Landschaftsgesetz genannten Fällen, zum Beispiel Landschaftswacht, Landschaftspläne, Widerspruchsrecht bei Anträgen auf Befreiungen von naturschutz- und landschaftsrechtlichen Geboten und Verboten sowie Ordnungsbehördliche Verordnungen.

Sitzungen des Landschaftsbeirates

Der Landschaftsbeirat führt in der Regel alle zwei Monate eine Sitzung durch. Die Sitzungen sind öffentlich. Die Sitzungstermine können der örtlichen Presse entnommen oder bei der unteren Landschaftsbehörde erfragt werden (Telefon 02 34/ 9 10-34 91) oder auf der Ratsinformationsseite der Stadt Bochum eingesehen werden unter Bochum.de

Kontakte und Informationen

Vorsitzende:
Heidi Hopkins
Telefon: (02 34) 70 41 06
Geschäftsführung:
Stadt Bochum, Umwelt- und Grünflächenamt, Abteilung Naturschutz, Landschafts- und Grünplanung, Untere Landschaftsbehörde Technisches Rathaus,
Hans-Böckler-Str. 19, 44777 Bochum
Roswitha Fendel
Telefon: 0234 / 910-34 91, Telefax: 0234 / 910-14 38
E-Mail: rfendel@bochum.de

KompensationsmaĂźnahmen/Ersatzgelder

Anfrage von Ingo Franke, AkU-Vertreter im Beirat vom 5.1.04: „Ich bitte um einen Bericht bzgl. der Einnahmen und Verwendung von Ersatzgeldern beginnend mit dem Endzeitpunkt der letzten Berichterstattung.“ Hinweis: Ersatzgelder sind zu zahlen, wenn bei einem Eingriff in Natur und Landschaft, beispielsweise durch eine BaumaĂźnahme, die damit verbundene Zerstörung nicht durch die Verbesserung der Natur im direkten Umfeld der MaĂźnahme erreicht werden kann. Weiterlesen

Indikatoren und Agenda-Leitlinien

„Der Beirat empfiehlt der Unteren Landschaftsbehörde und dem Umweltamt sich an der Diskussion von Indikatoren zur Umsetzung der vom Rat am 28.06.2001 beschlossenen Agenda-Leitlinien aus dem Natur- und Umweltbereich zu beteiligen und die Diskussion mit weiteren von diesen Leitlinien betroffenen Ă„mtern, insbesondere dem Planungsamt, zu koordinieren. Weiterlesen