Wasserrahmenrichtlinie

In der Sitzung vom 23.08.05 stellte der AkU folgende Anfrage zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL):
Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000, sollen die Gewässer in der EU (Oberflächengewässer und Grundwasser) bis zum Jahre 2015 einen guten chemischen und ökologischen Zustand erreichen. Bei künstlichen Gewässern (z.B. Kanälen) und erheblich veränderten Gewässern ist ein gutes ökologisches Potential anzustreben.

Bis zum Jahre 2004 sollte die Bestandsaufnahme abgeschlossen sein. Ich bitte um Darstellung der Ergebnisse für die Teileinzugsgebiete Ruhr und Emscher der Flußgebietseinheit Rhein, sowie um die Darstellung des weiteren Vorgehens und des zeitlichen Ablaufes zur Erstellung der Wirtschaftspläne.

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