Wald ‒ Altholzinseln

Antrag des AkU vom 05.01.04: Der AkU beantragt für Bochum ein langfristiges Altholzinselkonzept zu erstellen. Die Bedeutung von absterbenden Bäumen und stehendem Totholz für den Naturhaushalt ist hinlänglich bekannt. Absterbende Bäume und stehendes Totholz bieten Lebensraum für vom Aussterben betroffene Insekten und Pilze und bieten verstärkt Baumhöhlen als Unterschlupf bzw. Bruthöhle oder Wochenstubenquartier für Vögel und Fledermäuse.
Um das Problem der Verkehrssicherungpflicht auszuschalten, ist hierbei bewußt der Rückbau von Wegen für einen Zeitraum von vielen Jahrzehnten einzuplanen.

Die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum

Antwort des Grünflächenamtes vom 30.03.04:
„Ihr Vorschlag, ein Altholzinselkonzept zu erstellen, wird von unserer Seite grundsätzlich begrüßt. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten kann ein derartiges Konzept von hieraus nicht kurz- und mittelfristig erarbeitet werden.
Ich bitte Sie daher, Ihre detaillierten Vorschläge hinsichtlich in Frage kommender Flächen sowie Pflege-, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in Text und Karte zu benennen.“

Der AkU macht daraufhin für die Beiratssitzung am 06.07.04 folgenden Beschlußvorschlag:

Der Beirat möge beschließen: „Der Beirat empfiehlt der Verwaltung ein Konzept zur Schaffung von Altholzinseln zu erarbeiten und bei nächster Gelegenheit in das Forsteinrichtungswerk zu übernehmen. Sollte die Bochumer Forstverwaltung aus personellen Gründen ein solches Konzept nicht erstellen können, sollte ein Auftrag nach außen vergeben werden. Mittel hierfür stehen aus den Ersatzgeldern zur Verfügung.
Der Rat der Stadt Bochum hat am 28.06.2001 zweiundzwanzig Agenda-Leitlinien beschlossen. Eine lautet: „Für die Bochumer Pflanzen- und Tierwelt werden ausreichend große Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt, so dass für alle Arten ein langfristiges Ãœberleben gesichert ist“. (Buchen-) Altholzbestände sind ein in Bochum ursprünglich vorkommender nicht mehr existierender Biotoptyp. Zur Umsetzung der zitierten Leitlinie sollte im Rahmen der Forsteinrichtung die Entwicklung von Altholzinseln ermöglicht werden. Altholzinseln mit stehendem Todholz und Lichteinfall bis zum Boden stellen für viele vom Aussterben bedrohte Insektenarten, Pilze und eine Vielzahl anderer Tier- und Pflanzenarten ein überlebenswichtiges Biotop dar. Um der Wegesicherungspflicht genüge zu tun, sind ggf. Wege für einen Zeitraum von 100 Jahren oder mehr zurückzubauen.“

Der AkU macht für die Beiratssitzung am 06.07.04 einen weiteren Beschlußvorschlag zur Entwicklung von Auwäldern:

Der Beirat möge beschließen: „Der Beirat empfiehlt der Verwaltung alle Flächen in Bochum, welche für die Entwicklung von Auwäldern geeignet sind, zu benennen und in ausreichendem Umfang als Flächen für den Naturschutz mit dem Ziel „Entwicklung von Auwäldern“ in den Flächennutzungsplan der Stadt Bochum aufzunehmen. Für diese Flächen sind unverzüglich Entwicklungs- und Pflegepläne zu erstellen und umzusetzen.
Der Rat der Stadt Bochum hat am 28.06.2001 zweiundzwanzig Agenda-Leitlinien beschlossen. Eine lautet: „Für die Bochumer Pflanzen- und Tierwelt werden ausreichend große Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt, so daß für alle Arten ein langfristiges Ãœberleben gesichert ist“. Auwälder sind ein in Bochum ursprünglich vorkommender nicht mehr existierender Biotoptyp. Zur Umsetzung der zitierten Leitlinie sollten im Rahmen der Flächennutzungsplanung die Entwicklung Auwäldern ermöglicht werden. Auwälder sind für viele Tier- und Pflanzenarten der „Roten Liste“ ein überlebenswichtiges Biotop.“

Die Verwaltung teilt zu den beiden Beschlußvorlagen mit, dass es in der Geschäftsordnung des Beirates nicht vorgesehen ist, dass einzelne Beiratsmitglieder eine Beschlussvorlage erstellen. Die Beschlußvorlage solle in eine Anregung umgewandelt werden. Darauf hin gibt der AkU in der Sitzung des neu gewählten Beirates am 25.01.05 folgende, inhaltlich den beiden Beschlußvorschlägen entsprechende, Anregungen:

Altholzinseln

Ich rege an, ein Konzept zur Schaffung von Altholzinseln zu erarbeiten und bei nächster Gelegenheit in das Forsteinrichtungswerk zu übernehmen. Sollte die Bochumer Forstverwaltung weiterhin aus personellen Gründen ein solches Konzept nicht erstellen können, sollte ein Auftrag nach außen vergeben werden. Mittel hierfür stehen aus den Ersatzgeldern in ausreichendem Maße zur Verfügung.

Der Rat der Stadt Bochum hat am 28.06.2001 zweiundzwanzig Agenda-Leitlinien beschlossen. Eine lautet: „Für die Bochumer Pflanzen- und Tierwelt werden ausreichend große Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt, so daß für alle Arten ein langfristiges Ãœberleben gesichert ist“. (Buchen-) Altholzbestände sind ein in Bochum ursprünglich vorkommender nicht mehr existierender Biotoptyp. Zur Umsetzung der zitierten Leitlinie sollte im Rahmen der Forsteinrichtung die Entwicklung von Altholzinseln ermöglicht werden. Altholzinseln mit stehendem Todholz und Lichteinfall bis zum Boden stellen für viele vom Aussterben bedrohte Insektenarten, Pilze und eine Vielzahl anderer Tier- und Pflanzenarten ein überlebenswichtiges Biotop dar. Um der Wegesicherungspflicht genüge zu tun, sind ggf. Wege für einen Zeitraum von 100 Jahren oder mehr zurückzubauen.

Die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum

Das Grünflächenamt (Untere Forstbehörde) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Nach dem Forsteinrichtungswerk für den Bochumer Stadtwald (ca. 970 ha) stockt Wald in der Alterklasse 140 – 160 Jahre und älter auf ca. 140 ha. Damit ist das Altholz im Bochumer Stadtwald sehr stark vertreten. Es handelt sich hier überwiegend um Rotbuchen und Eichen und zu einem geringen Teil um Eschen und Bergahorn.

Der Bochumer Stadtwald ist kein Wirtschaftswald, sondern ein Sonderwirtschaftswald mit den Schwerpunkten der Erholungsfunktion und des Immissionsschutzes. Auch die Pflege der Waldbestände erfolgt schon seit vielen Jahren nach den Grundsätzen der naturgemäßen Waldwirtschaft. Das heißt, keine Kahlschläge, sondern nur einzelstammweise Entnahme von alten Bäumen und die Verjüngung des Waldes auf kleinen Flächen.

Einzelne alte Bäume oder auch Baumgruppen werden bis zur natürlichen Zerfallsphase gehalten. Dies ist im Erholungswald aber nur möglich, wenn ausreichender Abstand zu vorhandenen Wegen besteht.

In einer Großstadt mit ca. 400.000 Einwohnern und einem gesetzlich verankerten freien Betretungsrecht auf allen Waldflächen hält die Forstverwaltung eine Forderung nach mehr stehendem Totholz ohne Einfriedung und Betretungsverbot für unverantwortlich.

Der Bochumer Stadtwald ist ein beliebter Naherholungsraum und wird auch intensiv von Joggern, Walkern, Radfahrern, Reitern und Spaziergängern genutzt. Ein Rückbau von Wegen würde keine Akzeptanz finden.

Das Grünflächenamt ist sich aber der Bedeutung von ausreichendem Totholz für zahlreiche Vogelarten, Fledermäuse und Insekten bewusst. Wenn es möglich ist, wird auch stehendes Totholz erhalten. In der Nähe von Wegen soll bei abgängigen Bäumen, wenn es technisch möglich ist, nur die Krone abgetragen werden und der Stamm erhalten bleiben.

Die Forstpflegemaßnahmen in Bochum berücksichtigen bereits seit langem den Wunsch nach stehendem Totholz in vertretbarem Maße. Dies ist bisher ohne die Erstellung eines Altholzinselkonzeptes erfolgt. Auch für die Zukunft wird die Aufstellung eines Konzeptes nicht für erforderlich gehalten.

Der Beirat nimmt die schriftliche Vorlage sowie die weiteren mündlichen Erläuterungen zur Kenntnis und gibt folgende Anregung: „Der Erhalt von Altholz in Bochumer Wäldern sollte weiter verfolgt werden. Ein Beispiel dazu kann die ökologische Wegeplanung der Stadt Essen liefern, die von der dortigen Bevölkerung gut aufgenommen wurde.“

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