Wasserrahmenrichtlinie

In der Sitzung vom 23.08.05 stellte der AkU folgende Anfrage zur Umsetzung der Wasserrahmenrichtlinie (WRRL):
Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000, sollen die Gewässer in der EU (Oberflächengewässer und Grundwasser) bis zum Jahre 2015 einen guten chemischen und ökologischen Zustand erreichen. Bei künstlichen Gewässern (z.B. Kanälen) und erheblich veränderten Gewässern ist ein gutes ökologisches Potential anzustreben. Weiterlesen