4. Agenda-Leitlinien

Der Rat der Stadt Bochum hat am 28.06.2001 die folgenden vom Arbeitskreis Leitbild erstellten zweiundzwanzig Agenda-Leitlinien beschossen.

  1. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat Zugang zu hochwertiger Nahrung, sauberem Wasser, Obdach und Energie zu einem sozioökonomisch verträglichen und umweltgerechten Preis.
  2. Jede Bürgerin und jeder Bürger hat die Möglichkeit, eine befriedigende und fair bezahlte Arbeit auszuüben und mindestens ein existenzsicherndes Einkommen zu erzielen. Gesellschaftlich notwendige Arbeit und mögliche Muße sind gerecht verteilt. Der Wert unbezahlter Arbeit wird geachtet. Bezahlte und unbezahlte Arbeitsleistungen werden geschlechtergerecht verteilt.
  3. Der derzeitige Wirtschafts- und Lebensstil in der Ersten Welt, also auch in Bochum, ist nur möglich durch eine erhebliche Überbeanspruchung der natürlichen Lebensgrundlagen und auf Kosten der Mitmenschen insbesondere in den armen Regionen der Erde. Wir sind bereit, unseren Beitrag dazu zu leisten, durch Änderungen unseres Wirtschafts- und Lebensstils dieses Ungleichgewicht abzubauen und auszugleichen.
  4. Jede/r von uns überprüft ihr/sein Handeln, ob es dem Anderen und seiner Umwelt schadet. Die Freiheit des Einzelnen reicht bis zu den Grenzen der Freiheit des Nächsten. Der Nächste ist der Mitbürger in der Kommune, der Region, des Landes, der europäischen und globalen Gemeinschaft.
  5. Die Umweltbelastung wird auf ein MaĂź begrenzt, das die natĂĽrlichen Systeme, einschlieĂźlich der Gesundheit, nicht gefährdet. Insbesondere wird die Stadt Bochum – als Mitglied im KlimaschutzbĂĽndnis der Städte – im Rahmen ihrer Handlungsmöglichkeiten ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. In diesem Sinne setzen wir uns fĂĽr die frĂĽhzeitige Verwendung neuer Technologien und Anwendungen ein und fördern sie.
  6. Die Gesundheit wird gewahrt und gefördert durch soziale Sicherheit, eine schöne und intakte Umwelt und ein Gesundheitssystem, das Vorsorge und Versorgung einschließt.
  7. Die Nutzung der nicht erneuerbaren Ressourcen orientiert sich an ihrer Knappheit. Sie verlangt bei gleichberechtigtem Zugang aller Menschen jetzt und in Zukunft einen restriktiven, schonenden Einsatz. Erneuerbare Ressourcen werden bevorzugt und alle Ressourcen werden effizient genutzt. Abfall wird soweit wie möglich vermieden.
  8. Die Inanspruchnahme von Flächen, insbesondere Freiflächen, für die Bereiche Wohnen, Wirtschaften, Verkehr und Freizeit nimmt Rücksicht auf das ökologische Gleichgewicht sowie auf die Nutzungsansprüche zukünftiger Generationen.
  9. Eine ausgewogene Siedlungsstruktur mit einer kleinräumigen Mischung der Funktionen Wohnen, Arbeit, Erholung und Freizeit trägt zu einer Verringerung der Mobilitätszwänge und zu einem veränderten, an Nachhaltigkeit orientierten Mobilitätsverhalten bei.
  10. Für die Bochumer Pflanzen- und Tierwelt werden ausreichend große Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt, so dass für alle Arten ein langfristiges Überleben gesichert ist.
    Hinweis: Der AkU hat zur Leitlinie 10 einen Indikatoren-Vorschlag gemacht.
  11. Nachhaltiges Wirtschaften schließt ein, dass die Stadt Bochum beim öffentlichen Haushalt eine ausgeglichene Haushaltsführung anstrebt.
  12. Zur dauerhaften Sicherung der Existenzgrundlagen aller Menschen in Bochum ist die Situation in Not und Armut lebender Menschen zu ĂĽberwinden.
  13. Lokale Bedürfnisse werden, soweit es möglich ist, lokal befriedigt. Ein hoher Grad an regionaler Versorgung wird angestrebt. Die Stadt Bochum ist bestrebt, einen vielfältigen Branchenmix aus Produktions-, Handels- und Dienstleistungsbetrieben anzusiedeln, um so die Grundlagen für ein breitgefächertes Arbeitsplatzangebot zu schaffen.
  14. Die Stadt Bochum ist an der Entwicklung und Umsetzung neuer, zukunftsfähiger Verfahren, Produkte und Dienstleistungen, die sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit orientieren, interessiert. Die Unternehmen in Bochum und ihre Tochterfirmen an anderen Standorten berücksichtigen die Nachhaltigkeit bei der Auftragsvergabe als zusätzlichen Aspekt.
  15. In Bochum werden unternehmerisches Engagement, Initiative, Leistungsfähigkeit, Kreativität, Lernfähigkeit, Eigen- und Mitverantwortung, Vielfalt gefordert und gefördert. Alle Interessengruppen stellen sich der steten Herausforderung des Wandels.
  16. Die Identität der Stadtteile mit ihrer Vielfalt und Charakteristik ist anzuerkennen und zu stärken. Eine bedarfsgerechte Infrastruktur ist zu erhalten und zu fördern. Räume und Gegenstände kombinieren Zweckmäßigkeit und Ästhetik. Plätze werden wieder stärker als öffentlicher Lebensraum genutzt.
  17. Siedlungsstruktur und Stadtkultur begünstigen soziale Kontakte, zum Beispiel zwischen Alten und Jungen, Behinderten und Nichtbehinderten, Kranken und Gesunden, Ausländern und Einheimischen und zwischen unterschiedlichen Bevölkerungsgruppen.
  18. Arbeit, Kultur, Freizeit und Muße stehen allen offen. Jede und jeder hat Zugang zu Bildung und Information, die er/sie benötigt. Im Sinne von lebenslangem Lernen werden Politik , Verwaltung und Wirtschaft in Bochum ihrerseits alles unternehmen, um Erstausbildung effizienter und Weiterbildung intensiver und systematischer zu gestalten.
  19. Die Bereitschaft und das Vermögen aller Bürgerinnen und Bürger, sich an öffentlichen Entscheidungen zu beteiligen, werden nach Kräften gefördert. Voraussetzung dafür sind Transparenz und Bürgernähe bei der Entscheidungsvorbereitung.
  20. Die Menschen können in Bochum ohne Angst vor Gewalt oder Verfolgung aufgrund ihres Glaubens, ihrer sozialen und ethnischen Herkunft und ihres Geschlechts leben.
  21. Chancengleichheit und Gerechtigkeit zwischen den Geschlechtern ist durchgängiges Leitprinzip und wird bei allen Entscheidungen und Maßnahmen gefördert.
  22. Lokale Probleme werden – so weit es möglich ist – lokal gelöst (steht bereits in Leitlinie 13).

Der Rat der Stadt Bochum hat am 31.08.2006, also nach über fünf Jahren, das Bochumer Indikatoren-Set verabschiedet. Dies geschah nach langem Widerstand der Oberbürgermeisterin Frau Dr. Ottilie Scholz mit ihrer Zustimmung. Das Bochumer Indikatoren-Set muss als oberflächliches Schmalspur-Indikatoren-Set beurteilt werden, da es in der Regel nur zwei Indikatoren pro Leitlinie umfasst und damit kaum geeignet ist, das Handeln der Bochumer Politik und Stadtverwaltung auf seine Zukunftsfähigkeit zu beurteilen. Allerdings lässt der Ratsbeschluss eine Ausweitung ausdrücklich zu.

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