2. Beginn des Bochumer Agendaprozess

In Bochum hat der Agenda-Prozess 1998/1999 endlich begonnen. Der Rat der Stadt hatte mit Beschluss vom 30.10.1997 die Verwaltung beauftragt ein Konzept zur Durchführung dieses Anhörungs-Prozesses zu entwickeln. Der AkU hat sich für die Erstellung einer Bochumer Agenda 21 mit der dazu gehörigen umfangreichen Anhörung der Bochumer Bürgerinnen und Bürger durch Politik und Stadtverwaltung engagiert.
Am 18.06.1998 hat der Rat dann auf der Grundlage des Verwaltungskonzeptes – leider nicht einstimmig – die Durchführung des Agenda-Anhörungsprozesses beschlossen. Am 15.12.1998 fand dann die 1. Beiratssitzung statt, zu der die vom Rat festgelegten gesellschaftlich relevanten Bochumer Gruppen mit je einem Vertreter/einer Vertreterin eingeladen wurden.

Am 30.01.1999 wurde der erste Schritt in die Öffentlichkeit mit einer Info-Börse zur Agenda bei Eco-Textil auf dem Holland-Gelände in Bochum-Wattenscheid vollzogen. Der richtige Start der Bochum-Agenda 21 begann dann mit der Agenda-Auftaktveranstaltung auf dem Dr.-Ruer-Platz am 15.05.1999. Der AkU ist im Agendabeirat vertreten. Weitere Bochumer Agenda-Gremien sind die Agendaforen bzw. die Arbeitskreise, das verwaltungsinterne Agendabüro und eine ebenfalls verwaltungsinterne Arbeitsgruppe, die allerdings nur den Ratsbeschluss zur Durchführung des Agenda-Prozesses vorbereitet hat und seitdem nicht mehr getagt hat. Die Struktur des Anhörungsverfahrens, die Themenfelder der Foren und die Zusammensetzung des Beirates wurden vom Rat vorgegeben, anstatt sie zu Beginn der Anhörung von den Bürgerinnen und Bürgern entwickeln zu lassen. Im Laufe des Prozesses haben aber Veränderungen stattgefunden. Der Bochumer Agenda-Prozess ist auf der Homepage der Stadt Bochum fragmentarisch und sehr umfangreich und gut auf der Homepage des Mietervereins Bochum, Hattingen und Umgegend e. V. dokumentiert. Der Rat der Stadt Bochum hat am 28.06.2001 zweiundzwanzig Agenda-Leitlinien verabschiedet. Eine davon, nämlich die zum Naturschutz, auf Vorschlag des AkU. Um festzustellen ob das Verwaltungshandeln und die politischen Beschlüsse im Einklang mit diesen Leitlinien stehen, hat die Ruhruniversität Bochum ein Indikatorenset vorgeschlagen, welches allerdings nicht zur Anwendung gelangt ist. Auf Ebene des Landes NRW gibt es viel geeignetere Indikatorensets, die aber nur für Teilbereiche vorliegen. Der AkU hat bereits in seinem Vorschlag zum Ratsbeschluß zum Start des Agenda-Prozesses den Rat aufgefordert gleichzeitig ein Verfahren zu beschließen mit dem der Einklang zwischen den aufzustellenden Agenda-Leitlinien und dem Verwaltungs- bzw. politischem Handeln überprüft werden kann. Dies ist nicht geschehen. Der AkU drängt intensiv auf die Entwicklung eines solchen Verfahrens. Die Stadt hat alternativ an dem Modellprojekt von Agenda-Transfer Planungs- und Entwicklungshilfe Zukunftsfähigkeit (ursprünglich Beschlußcheck genannt) – zusammen mit Dinslaken und Ostbevern – teilgenommen. Dieses Verfahren ist wegen seiner Oberflächlichkeit klanglos in den Verwaltungsschubladen verschwunden.

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