Indikatoren und Agenda-Leitlinien

„Der Beirat empfiehlt der Unteren Landschaftsbehörde und dem Umweltamt sich an der Diskussion von Indikatoren zur Umsetzung der vom Rat am 28.06.2001 beschlossenen Agenda-Leitlinien aus dem Natur- und Umweltbereich zu beteiligen und die Diskussion mit weiteren von diesen Leitlinien betroffenen Ämtern, insbesondere dem Planungsamt, zu koordinieren.
Darüber hinaus bittet der Beirat darum, eine Initiative über den zuständigen Dezernenten zu starten, mit dem Ziel, dass der Verwaltungsvorstand alle Ämter beauftragt ein umfassendes Indikatorensystem in Abstimmung mit dem Agendabeirat in einem überschaubaren Zeitrahmen zu erstellen.“ (Empfehlung vom 05.01.04)

Die Empfehlung wurde später durch konkrete Fragen zur Umsetzung der Agenda-Leitlinien ergänzt:

  1. Werden die am 28.06.2001 vom Rat der Stadt Bochum beschlossenen 22 Leitlinien in Verwaltungshandeln umgesetzt? Wird das Verwaltungshandeln an diesen Leitlinien ausgerichtet; insbesondere die für Natur und Landschaft vorgesehenen Leitlinien 8 und 10?
  2. Wie weit ist die Verwaltung bzw. sind die einzelnen Ämter in die Findung von Indikatoren und Messgrößen/Messlatten eingebunden?
  3. Inwieweit werden bisher bestimmte Meinungsbilder und Messlatten auf das Verwaltungshandeln übertragen?

Agenda-Leitlinie 8: Die Inanspruchnahme von Flächen, insbesondere Freiflächen, für die Bereiche Wohnen, Wirtschaften, Verkehr und Freizeit nimmt Rücksicht auf das ökologische Gleichgewicht sowie auf die Nutzungsansprüche zukünftiger Generationen.
Agenda-Leitlinie 10: Für die Bochumer Pflanzen- und Tierwelt werden ausreichend große Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt, so daß für alle Arten ein langfristiges Überleben gesichert ist.

Lesen Sie dazu auch die unten folgende Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.

Auf die Fragen wurde vom Agenda-Büro im Auftrage des Umweltamtes wie folgt eingegangen:
Das vom Rat beschlossene Agenda-Leitbild (Nachhaltigkeitsbild) bindet sowohl Rat als auch Verwaltung. Selbstverständlich führt die Verwaltung korrekt und konsequent Ratsbeschlüsse aus. Da, wo es erforderlich ist, handelt die Verwaltung mehrheitlich nachhaltig. Sie kann es leider nicht konkret beweisen, weil dieses nachhaltige Handeln nicht dokumentiert wird. Dabei gibt es zahlreiche Beispiele für nachhaltiges Verwaltungshandeln, wie z.B. Energiesparmaßnahmen bei städtischen Verwaltungsgebäuden, Abwasserbeseitigung, Programme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, Investitionen im Bereich von Kindertageseinrichtungen, Schulwesen usw. Leider werden diese Maßnahmen nicht unter der Begrifflichkeit „Nachhaltiges Verwaltungshandeln“ erfasst und subsumiert. Daraus zu schließen, dass die Verwaltung nicht nachhaltig handelt, ist falsch!
Eine geeignete Maßnahme, nachhaltiges Handeln zu messen, sind Indikatoren. Ihre Entwicklung ist von der Ruhr-Universität Bochum vorangetrieben worden, aber zu einem gewissen Zeitpunkt wieder eingestellt worden, weil die Ruhr-Universität Bochum wegen der Unübersichtlichkeit an einer Praktikabilität gezweifelt hat. Im übrigen ist für die Entwicklung von Indikatoren nach dem Ratsbeschluss der Agenda-Beirat zuständig.

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