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Halloween im Tierpark – Veranstaltung mit dem AkU

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Neues zum Igelschutz.

Der globale Klimawandel betrifft alle –mit dem Heizspiegel und Ratgebern zum Klimaschutz lokal anfangen.

Neues aus dem Bochumer Agenda-Prozess – Arbeitsgruppen zum Natur- und Klimaschutz gegründet.

Beirat-Aktuell

Aus der Tätigkeit des Arbeitskreises Umweltschutz Bochum e. V. (AkU) im Beirat der Unteren Landschaftsbehörde

Beispiele aus den Jahren 2004 und 2005 der AkU-Arbeit im Beirat der Unteren Landschaftsbehörde finden Sie weiter unten. Weitere Anfragen und die vollständigen Sitzungsunterlagen ab 2005 finden Sie auf der Seite der Stadt Bochum unter https://session.bochum.de/somacos/net/bi/si0040.php?__cjahr=2005&__cmonat=1). Der AkU ist in der Sitzungsperiode 2009–2014 mit drei Mitgliedern im Beirat vertreten. Er stellt Anfragen und gibt Anregungen zur Verbesserung der Natur im Stadtgebiet.

Die Anfragen bezogen sich in den Jahren 2004–2005 auf folgende Themen:

Bochum Agenda 21/lokale Agenda 21

"Der Beirat empfiehlt der Unteren Landschaftsbehörde und dem Umweltamt sich an der Diskussion von Indikatoren zur Umsetzung der vom Rat am 28.06.2001 beschlossenen Agenda-Leitlinien aus dem Natur- und Umweltbereich zu beteiligen und die Diskussion mit weiteren von diesen Leitlinien betroffenen Ämtern, insbesondere dem Planungsamt, zu koordinieren.
Darüber hinaus bittet der Beirat darum, eine Initiative über den zuständigen Dezernenten zu starten, mit dem Ziel, dass der Verwaltungsvorstand alle Ämter beauftragt ein umfassendes Indikatorensystem in Abstimmung mit dem Agendabeirat in einem überschaubaren Zeitrahmen zu erstellen." (Empfehlung vom 05.01.04)

Die Empfehlung wurde später durch konkrete Fragen zur Umsetzung der Agenda-Leitlinien ergänzt:

1. Werden die am 28.06.2001 vom Rat der Stadt Bochum beschlossenen 22 Leitlinien in Verwaltungshandeln umgesetzt? Wird das Verwaltungshandeln an diesen Leitlinien ausgerichtet; insbesondere die für Natur und Landschaft vorgesehenen Leitlinien 8 und 10?
2. Wie weit ist die Verwaltung bzw. sind die einzelnen Ämter in die Findung von Indikatoren und Messgrößen/Messlatten eingebunden?
3. Inwieweit werden bisher bestimmte Meinungsbilder und Messlatten auf das Verwaltungshandeln übertragen?

Agenda-Leitlinie 8: Die Inanspruchnahme von Flächen, insbesondere Freiflächen, für die Bereiche Wohnen, Wirtschaften, Verkehr und Freizeit nimmt Rücksicht auf das ökologische Gleichgewicht sowie auf die Nutzungsansprüche zukünftiger Generationen.
Agenda-Leitlinie 10: Für die Bochumer Pflanzen- und Tierwelt werden ausreichend große Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt, so daß für alle Arten ein langfristiges Überleben gesichert ist.

Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.

Auf die Fragen wurde vom Agenda-Büro im Auftrage des Umweltamtes wie folgt eingegangen:

Das vom Rat beschlossene Agenda-Leitbild (Nachhaltigkeitsbild) bindet sowohl Rat als auch Verwaltung. Selbstverständlich führt die Verwaltung korrekt und konsequent Ratsbeschlüsse aus. Da, wo es erforderlich ist, handelt die Verwaltung mehrheitlich nachhaltig. Sie kann es leider nicht konkret beweisen, weil dieses nachhaltige Handeln nicht dokumentiert wird. Dabei gibt es zahlreiche Beispiele für nachhaltiges Verwaltungshandeln, wie z.B. Energiesparmaßnahmen bei städtischen Verwaltungsgebäuden, Abwasserbeseitigung, Programme zur Bekämpfung der Jugendarbeitslosigkeit, Investitionen im Bereich von Kindertageseinrichtungen, Schulwesen usw. Leider werden diese Maßnahmen nicht unter der Begrifflichkeit "Nachhaltiges Verwaltungshandeln" erfasst und subsumiert. Daraus zu schließen, dass die Verwaltung nicht nachhaltig handelt, ist falsch!
Eine geeignete Maßnahme, nachhaltiges Handeln zu messen, sind Indikatoren. Ihre Entwicklung ist von der Ruhr-Universität Bochum vorangetrieben worden, aber zu einem gewissen Zeitpunkt wieder eingestellt worden, weil die Ruhr-Universität Bochum wegen der Unübersichtlichkeit an einer Praktikabilität gezweifelt hat. Im übrigen ist für die Entwicklung von Indikatoren nach dem Ratsbeschluss der Agenda-Beirat zuständig.

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Amphibienschutz

Ich bitte um Sachstandsbericht bzgl. der Erarbeitung und Umsetzung eines Artenschutzkonzeptes für den Kammmolch und die Geburtshelferkröte. (Anfrage vom 05.01.04)

Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.

Erarbeitung und Umsetzung eines Artenschutzkonzeptes für den Kammmolch und die Geburtshelferkröte
Anfrage von Herrn Dr. Franke vom 05.01.2004 per E-Mail.
Zum Thema Amphibienschutz und Artenhilfskonzepte für Kammmolch und Geburtshelferkröte teilt die Biologische Station östliches Ruhrgebiet Folgendes mit:
Artenhilfskonzepte für in Bochum gefährdete Amphibienarten wie z.B. den Kammmolch und die Geburtshelferkröte erscheinen aus unserer Sicht wegen des damit verbundenen hohen Aufwandes bei völlig unklaren Erfolgsaussichten als nicht sinnvoll. Genaue Bestandsaufnahmen der schwer nachweisbaren Arten sind an den infrage kommenden Gewässern nahezu aussichtslos und wären jedenfalls mit hohem Aufwand über mehrere Jahre verbunden, der bei anderen Projekten fehlen würde. Selbst wenn die Bestände genau bekannt wären, lassen sich im Normalfall daraus keine gezielten Handlungsvorgaben ableiten, die sich unmittelbar aufdrängenden Maßnahmen an den Gewässern nach Augenschein - durchgeführt von einem einigermaßen qualifizierten Bearbeiter - unterscheiden ließen. Auch wenn die Maßnahmen klar sind, ist in der Regel das weitaus schwieriger zu lösende Problem ihre Umsetzung. Eine Sicherung gefährdeter privater Gewässer durch die Stadt Bochum - etwa mit ordnungsbehördlichen Mitteln - ist in der Regel aussichtslos und wird in vielen Fällen geradezu kontraproduktiv wirken. Finanzielle Anreize in einer auch für nicht bereits aufgeschlossene Eigentümer interessanten Größenordnung können weder die Biologische Station noch die Stadt Bochum anbieten. Zu erwarten wären hier reine Mitnahmeeffekte. Das Geld würde für Gewässer, deren Zerstörung ohnehin nicht ansteht, gern genommen. Es würde aber nicht ausreichen, gefährdete Gewässer zu erhalten.
Handlungskonzepte, die darüber hinaus auch die Landlebensräume und mögliche Verinselungs- bzw. Biotpoverbundsstrategien mit einbeziehen würden, erscheinen unter den gegebenen Rahmenbedingungen noch utopischer.
Die Biologische Station versucht deshalb seit einigen Jahren, Handlungskonzepte für bekannte Laichgewässer im Stadtgebiet aufzustellen, um die gegebenenfalls sinnvollen Maßnahmen zu benennen und - wenn finanzierbar und vom Eigentümer her machbar - auch umzusetzen. Entsprechende Bemühungen sind mit der Stadt Bochum abgestimmt und auch den ehrenamtlichen Naturschutzverbänden bekannt.
Die Aufstellung eines Konzeptes, dessen Umsetzung bereits bei Aufstellung völlig ungeklärt ist, erscheint uns weder für die Biologische Station noch für die Stadt Bochum sinnvoll. Unserer Ansicht nach sollten die immer knapper werdenden Naturschutzmittel auf Bereiche konzentriert werden, in denen auch Erfolge absehbar sind.
Die untere Landschaftsbehörde teilt diese Einschätzung der Biologischen Station.

Daraufhin ergriff der AkU selbst die Initiative: Er untersuchte im Frühjahr 2005 den Teich, in dem Burkhard Thiesmeier Anfang der 1980er Jahre Kammmolche nachgewiesen hatte. Gleichzeitig erhob er die dortigen Bestände der Geburtshelferkröte (beide Arten kommen dort noch vor). Hierfür unterbreitete er dem städtischen Grünflächenamt ein Angebot und erhielt einen entsprechenden Auftrag.
Im Raum Langendreer beteiligte er sich im Frühjahr 2005 an einer Erhebung der Amphibienbestände durch Guido Weber, einem ausgewiesenem Amphibienexperten, vom Planungsbüro "WeLuGa". In einem Gutachten wurde Vorschläge zur Verbesserung der Lebenssituation der dortigen Amphibien (Erdkröte, Berg- und Teichmolch sowie Grasfrosch, Die Kreuzkröte ist dort ausgestorben.). Eine Kontrolle aller von Thiesmeier beschriebenen Amphibienvorkommen hält der AkU weiterhin für notwendig, um dem Aussterben von einzelnen Populationen entgegenwirken zu können. Hierzu wären regelmäßige Erhebungen im Abstand von einigen Jahren – zumindest bei den in Bochum stark gefährdeten Arten - notwendig.

In der Sitzung des neu gewählten Beirates am 25.01.05 stellt der AkU folgende Anfrage:

Ich bitte um Mitteilung über die geplanten Amphibienschutzmaßnahmen des Jahres 2005. Insbesondere hätte ich gerne gewußt, wie die Straßensperre am Stalleikenweg endlich für den gesamten Zeitraum der Amphibienwanderung durchgesetzt werden soll. Ferner möchte ich wissen, ob die Kartierung von Geburtshelferkröten an den alten Standorten als Voraussetzung für die Einleitung von Schutzmaßnahmen beauftragt wurde.

Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.

a.) Geplante Amphibienschutzmaßnahmen des Jahres 2005

Wie in den vergangenen Jahren sollen auch in diesem Jahr Amphibienschutzmaßnahmen während der Laichwanderung durchgeführt werden. Die Koordinierung, Betreuung und Durchführung der Maßnahmen erfolgt durch das Grünflächenamt. Umfang, Zeitraum und Standorte der Maßnahmen sind der als Anlage beigefügten Aufforderung an das Straßenverkehrsamt zwecks Aufstellung der erforderlichen Schilder und Sperrböcke zu entnehmen. Hinweis: Die in der Anlage benannten Standorte der Maßnahmen werden aus Gründen des Schutzes der Tiere hier nicht aufgeführt. Es handelt sich um Straßensperren an sieben Stellen (die am Stalleickenweg sollte auf Antrag des AkU eingerichtet werden und nach Beschluß der Bezirksvertretung zum Schutz von Fußgängern und Fahrradfahrern ganzjährig bestehen. Die Sperrpfosten werden aber ständig unbefugt entfernt: s. u.). An vier Stellen werden von Zivildienstleistenden des Grünflächenamtes Fangzäune und Eimer eingegraben und die Tiere abends und morgens über die Straße getragen. An sieben weiteren Stellen weisen Schilder auf Krötenwanderungen hin und bitten um langsame Fahrweise.

Hinweis: Diese Maßnahmen dienen überwiegend dem Schutz der Erdkröte, der häufigsten Amphibienart in Bochum. Teilweise werden auch Berg- und seltener Teichmolche durch diese Maßnahmen vor dem Überfahrenwerden geschützt. Wichtig wären zusätzliche Schutzmaßnahmen für die Amphibienarten, die in Bochum vom Aussterben bedroht sind (z. B. Kammmolch, Geburtshelferkröte, Grasfrosch) und die von den oben beschriebenen Maßnahmen nicht oder nur unwesendtlich profitieren.

b.) Straßensperre am Stalleickenweg

Der Stalleickenweg ist eigentlich ganzjährig gesperrt. Die Straße ist in Höhe der Bahnlinie und der Fischteiche durch Sperrpfosten in zwei Sackgassenbereiche geteilt worden. Leider wird die Sperrung von den Autofahrern nicht akzeptiert. Die Straße wird benutzt
– von einigen Autofahrern als Abkürzung oder Schleichweg,
– von dem dort tätigen Landwirt, der sich damals massiv gegen die Sperrung gewehrt hatte,
– von den Anglern.

Das Grünflächenamt hat in der Vergangenheit zur Zeit der Krötenwanderung die Staße täglich versucht abzusperren. Aber beinahe täglich wurden die Pfosten entwendet oder so zerstörrt, dass ein Einbau nicht mehr möglich war. Die Bodenhülsen sind nicht mehr zu benutzen. Aus Kostengründen sind die ständigen Reparaturen nicht tragbar. Ein Ortstermin mit den Naturschutzverbänden, dem Tiefbauamt und dem Grünflächenamt führte zu keiner praktikablen Lösung. Maßnahmen zum Schutz der Amphibien:

Der Pachtvertrag für die Fischteiche "Am Hosiepen" wurde zum 31.12.04 gekündigt. Die Angler werden also nicht mehr mit ihrem PKW vor Ort sein. An mehreren Tagen waren Mitarbeiter des Grünflächenamtes in den Abendstunden vor Ort und haben insgesamt 450 Amphibien über die Straße getragen. In dieser Zeit fuhr kein PKW durch die Straße. Zumindestens in den Abendstunden scheint die Straße zur Zeit wenig benutzt zu werden. Ein klärendes Gespräch mit dem Landwirt wird in Kürze stattfinden.

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Kompensationsmaßnahmen/Ersatzgelder:

"Ich bitte um einen Bericht bzgl. der Einnahmen und Verwendung von Ersatzgeldern beginnend mit dem Endzeitpunkt der letzten Berichterstattung."

Hinweis: Ersatzgelder sind zu zahlen, wenn bei einem Eingriff in Natur und Landschaft, beispielsweise durch eine Baumaßnahme, die damit verbundene Zerstörung nicht durch die Verbesserung der Natur im direkten Umfeld der Maßnahme erreicht werden kann. (Anfrage vom 05.01.04)

Diese Anfrage wurde am 18.05.04 im nicht-öffentlichen Teil der Beiratssitzung beantwortet. Die Anwort kann daher hier nicht wiedergegeben werden.

Der AkU stellt in der Sitzung des neu gewählten Beirates am 25.01.05 folgende Anfrage:

Auf dem Konto der Ersatzgelder stehen erhebliche Mittel zur Verwendung an. Ich bitte um Mitteilung, wofür diese Gelder eingesetzt werden sollen und welcher zeitliche Rahmen hierfür eingeplant ist.

Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.

Ersatzgelder
Die zweckgebunden eingenommenen Ersatzgelder gem. § 5 Landschaftsgesetz NRW werden zur Realisierung von Landschaftsplanfestsetzungen, für Maßnahmen des Biotop- und Artenschutzes wie z.B. die Renaturierung des Westsiefens und die Sanierung des Teiches Berghofer Holz, für die Realisierung der Reitwegeplanung, für Flächensicherungen z.B. im Bereich von erosionsgefährdeten Flächen im Bereich des Helfs Hofs und für die Umsetzung festgeschriebener Kompensationsmaßnahmen wie z.B. für den Eingriff "Errichtung eines Waschplatzes im Bereich der ZDK" eingesetzt. Für 2005 sind insgesamt Ausgaben bis zu ca. 470.000,- Euro geplant. Die Maßnahmen werden jährlich zwischen dem Umweltamt und dem Grünflächenamt unter Berücksichtigung der Umsetzungsmöglichkeiten abgestimmt und durch das Grünflächenamt realisiert.

Eine weitere Anfrage zu Kompensationsmaßnahmen betrifft den Praktiker-Baumarkt an der Josef-Baumannstraße.

"Der Praktiker-Baumarkt an der Josef-Baumannstraße stellt vom Bockholt aus gesehen eine erhebliche Störung des Landschaftsbildes dar. Ich gehe davon aus, dass die Baugenehmigung eine Eingrünung vorsah. Was war diesbezüglich genau vorgeschrieben?" (1. Teil einer Anfrage vom 05.01.04)

Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.

Umweltamt - untere Landschaftsbehörde - 16.03.2004
Betreff: Anfrage des Herrn Dr. Franke vom 05.01.2004 per E-Mail.
Eingrünung des Praktiker-Baumarktes an der Josef-Baumann-Straße.
Der Praktiker-Baumarkt an der Josef-Baumann-Str. 22 liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr.337. Die betroffene Fläche ist im Bebauungsplan (rechtsverbindlich seit dem 05.07.1972) als Gewerbegebiet festgesetzt. Südlich angrenzend an dieses Gewerbegebiet in Richtung Bockholt ist im Bebauungsplan zwar öffentliche Grünfläche / Parkanlage festgesetzt, konkrete Maßnahmen zur Eingrünung des Gewerbegebietes sind nach dem Bebauungsplan aber nicht vorgesehen.
Das Bauordnungsamt hat mit Datum vom 28.06.1993 eine Baugenehmigung für die "Errichtung eines Bau- und Heimwerkermarktes mit Gartencenter und 278 Pkw-Stellplätzen" erteilt. Gemäß den Auflagen sind Bäume und Bodendecker im Bereich der Pkw-Stellplätze westlich des Bau- und Heimwerkermarktes sowie Bäume, Sträucher und Bodendecker entlang der Nordseite zur Josef-Baumann-Str. hin zu pflanzen. Die Maßnahmen wurden auch realisiert. Die Baugenehmigung enthält keine Auflagen zur Eingrünung nach Süden in Richtung Bockholt.
Es handelt sich bei den Begrünungsmaßnahmen nicht um eine Kompensation im Sinne der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung, da der Praktiker-Baumarkt in einem festgesetzten Gewerbegebiet errichtet wurde und somit keine Kompensationsverpflichtung besteht.

Hierauf wurde während der Sitzung des Beirates am 16.03.2004 die Anpflanzung einer Baumreihe südlich des Praktiker-Baumarktes an der Josef-Baumann-Straße angeregt.

Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.

Seitens der Verwaltung wurde die Möglichkeit einer Begrünung geprüft. Folgendes Ergebnis ist festzuhalten:
Die Grundstückseigentümerin stimmt weder einem Verkauf noch einer Verpachtung eines Grundstücksteils zu, der für die Anpflanzung der Baumreihe benötigt würde.
Die südlich des Baumarktes gelegene Fläche wird als Mähweide zur Heugewinnung genutzt. Eine Anpflanzung von Bäumen würde diese Nutzung zumindest teilweise einschränken und die Heuqualität negativ beeinflussen.
Die angedachte und auch wünschenswerte Eingrünung des Baumarktes ist somit zurzeit nicht möglich.

Der 2. Teil der Anfrage vom 05.01.2004:
"Hat eine Überprüfung bezüglich der Einhaltung der Auflagen stattgefunden? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Gibt es eine Auflistung aller Naturschutzauflagen durchgeführter Bauvorhaben, insbesondere in Landschaftsschutzgebieten? Welche Kontrollen mit welchen Ergebnissen haben stattgefunden? Was wurde veranlasst, wenn Auflagen nicht eingehalten wurden?"

Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.

Umweltamt - untere Landschaftsbehörde - 28. Januar 2004
Betreff: Anfrage des Herrn Dr. Franke vom 05.01.2004 per E-Mail.
Auflistung von Naturschutzauflagen und durchgeführte Kontrollen.
Alle Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen, die für Bauvorhaben gem. § 35 BauGB im Außenbereich festgelegt worden sind, werden im Kompensationskataster erfaßt. Das Umweltamt führt die digitale Datei mit den Angaben zum Eingriff und zum Ausgleich. Die Kontrollen werden in den meisten Fällen nach Fertigstellung des Bauvorhabens gem. der Auflagen durchgeführt und in das Kataster übertragen.
Im Jahr 2003 sind 22 Ausgleichsmaßnahmen in das Kataster neu aufgenommen worden. Es wurden 58 Kontrollen vor Ort durchgeführt. Im Laufe des Jahres sind 41 Kompensationsmaßnahmen, darunter auch noch Verpflichtungen aus den Vorjahren, fertiggestellt worden. Wenn sich bei Kontrollen herausstellt, dass die Maßnahmen nicht oder nur ungenügend durchgeführt wurden, wird die durchführende Stelle, meist ist es der Bauherr, zur Ergänzung bzw. Fertigstellung aufgefordert und eine Frist zur Durchführung gesetzt. Hier erfolgen erneute Kontrollen.
Für das Jahr 2004 werden 83 Maßnahmen zur Kontrolle übernommen. Hierzu gehören Vorhaben, die
– noch nicht fertiggestellt oder begonnen sind,
– nach Kontrollen aus den Vorjahren ergänzt oder geändert werden müssen
– neu hinzugekommen sind.
Maßnahmen aus der Bauleitplanung werden vereinbarungsgemäß nicht vom Umweltamt, sondern vom Grünflächenamt im Kataster geführt. Die Kontrollen dieser Kompensationsmaßnahmen führen die Ämter gemeinsam durch.

Daraufhin wurde während der Sitzung des Beirates am 16.03.2004 die Anregung gegeben, die durchgeführten "Kompensationsmaßnahmen" ,als Gesamtübersicht in einer Karte darzustellen.

Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.

Es ist grundsätzlich möglich, eine allumfassende Kartendarstellung über die durchgeführten Maßnahmen im Stadtgebiet Bochum auf der Basis eines DIN-A-0-Planes zu erstellen. Mit der Hinterlegung einer gesamten Stadtkarte zur Orientierung sind darauf jedoch die einzelnen Maßnahmen nur noch sehr schwer zu erkennen. Bei den durchgeführten Maßnahmen handelt es sich um Flächen, die sich in einer Gesamtübersicht "verschwindend" gering darstellen würden.
Bei Bedarf können die Karten der einzelnen Kompensationsmaßnahmen beim Grünflächenamt eingesehen werden.

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Naturschutzgebiete

Der AkU erneuert zum wiederholten Male seinen Antrag auf Unterschutzstellung des Kalwes als Naturschutzgebiet vom 29.09.95. Neuere Daten zu den Fledermausvorkommen liegen der ULB vor. Es handelt sich nicht nur um Arten aus dem Flora-Fauna-Habitat Anhang IV sondern auch um Anhang II Arten. Gleichzeitig beantragt der AkU ein Pflegekonzept für den Kalweswald zu erstellen. Außerdem fragt er nach dem Sachstand der Planungen zu den Gebietsentwicklungsplänen. Von Seiten der Bezirksregierung waren in den Entwürfen alle größeren Wälder in Bochum zur Ausweisung als Naturschutzgebiet vorgesehen. (Anfrage vom 05.01.04)

Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum:

Schriftliche Anfrage von Herrn Dr. Franke vom 05.01.2004 per E-Mail.
1. Antrag des Arbeitskreises Umweltschutz e.V. (AkU) auf Unterschutzstellung des Kalwes als Naturschutzgebiet
2. Stand der Planungen zum Gebietsentwicklungsplanentwurf
3. Antrag auf Erstellung eines Pflegekonzeptes für den Kalwes
Der Gebietsentwicklungsplan ist seit Juli 2001 rechtsverbindlich.
Auf Bochumer Stadtgebiet sind folgende Flächen als Bereiche für den Schutz der Natur dargestellt (Ergänzung des AkU zur Klarstellung: Gemeint ist dargestellt im Gebietsentwicklungsplan, dessen Vorgaben noch nicht in den Bochumer Flächennutzungsplan und Landschaftsplan eingearbeitet sind):
– Tippelsberg/Berger Mühle, Naturschutzgebiet (NSG) Nr. 2 im Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost
– Oberes Ölbachtal, NSG Nr. 4 im Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost
– Wälder westl. Oberdahlhausen
– Sundener Ruhrhänge
– Henkenberg und Siepen westl. Stiepel
– Stiepeler Ruhrhänge
– Kalwes und Lottental, teilw. NSG Nr. 6 im Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost
– Königsbüscher Wäldchen, NSG Nr. 5 im Landschaftsplan Bochum Mitte/Ost
Ziel ist, die Bereiche für den Schutz der Natur entweder in ihrer Gesamtfläche oder in ihren wesentlichen Teilen als Naturschutzgebiet festzusetzen. Ein Teilbereich ist bereits in den Landschaftsplänen der Stadt Bochum als Naturschutzgebiet unter Schutz gestellt worden.
Zurzeit werden die Landschaftspläne Bochum überarbeitet. Es wird in diesem Rahmen auch geprüft, inwieweit die im Gebietsentwicklungsplan dargestellten Bereiche für den Schutz der Natur als Naturschutzgebiete festgesetzt werden können. Der Landschaftsbeirat wird zu gegebener Zeit frühzeitig in den Planungsprozess einbezogen.
Ein Pflege- und Entwicklungskonzept für den Kalwes ist aus Sicht der Verwaltung sinnvoll und wird daher mittelfristig in Auftrag gegeben.

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Ruhraue

Entwicklung von Auwäldern:

Ich rege an, alle Flächen in Bochum, welche für die Entwicklung von Auwäldern geeignet sind, zu benennen und in ausreichendem Umfang als Flächen für den Naturschutz mit dem Ziel "Entwicklung von Auwäldern" in den Flächennutzungsplan der Stadt Bochum aufzunehmen. Für diese Flächen sind unverzüglich Entwicklungs- und Pflegepläne zu erstellen und umzusetzen.

Der Rat der Stadt Bochum hat am 28.06.2001 zweiundzwanzig Agenda-Leitlinien beschlossen. Eine lautet: "Für die Bochumer Pflanzen- und Tierwelt werden ausreichend große Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt, so daß für alle Arten ein langfristiges Überleben gesichert ist". Auwälder sind ein in Bochum ursprünglich vorkommender, heute aber nicht mehr existierender Biotoptyp. Zur Umsetzung der zitierten Leitlinie sollten im Rahmen der Flächennutzungsplanung die Entwicklung von Auwäldern ermöglicht werden. Auwälder sind für viele Tier- und Pflanzenarten der "Roten Liste" ein überlebenswichtiges Biotop.

Hierzu liegt bisher keine Antwort vor (Stand 23.08.05).

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Wasserrahmenrichtlinie

In der Sitzung vom 23.08.05 stellte der AkU folgende Anfrage zur Umsetzung Wasserrahmenrichtlinie (WRRL):

Nach der europäischen Wasserrahmenrichtlinie vom 22.12.2000, sollen die Gewässer in der EU (Oberflächengewässer und Grundwasser) bis zum Jahre 2015 einen guten chemischen und ökologischen Zustand erreichen. Bei künstlichen Gewässern (z.B. Kanälen) und erheblich veränderten Gewässern ist ein gutes ökologisches Potential anzustreben.

Bis zum Jahre 2004 sollte die Bestandsaufnahme abgeschlossen sein. Ich bitte um Darstellung der Ergebnisse für die Teileinzugsgebiete Ruhr und Emscher der Flußgebietseinheit Rhein, sowie um die Darstellung des weiteren Vorgehens und des zeitlichen Ablaufes zur Erstellung der Wirtschaftspläne.

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Stadtplanung/Gesetze

Flächennutzungsplanung und Umweltprüfung:
Mit dem Europarechtsanpassungsgesetz Bau wurde das Baugesetzbuch und das Raumordnungsgesetz in wesentlichen Punkten geändert. Ich bitte darum, in einer der nächsten Beiratssitzungen die Änderungen (strategische Umweltprüfung, Umweltbericht, Monitoringpflicht bei erheblichen Eingriffen, Regionaler Flächennutzungsplan, Gemeinsamer Flächennutzungsplan) vorzustellen (in schriftlicher Form mit zusätzlichen mündlichen Erläuterungen). Gleichzeitig bitte ich darum, die beabsichtigten Vorhaben darzustellen (z. B. Stand des gemeinsamen Flächennutzungsplanes im regionalen Grünzug C, Überlegungen zur Aufstellung eines regionalen Flächennutzungsplanes). Anregung vom 25.01.05.

Landschaftsgesetz:
Der Entwurf zur Anpassung des Landschaftsgesetzes an das geänderte Naturschutzgesetz liegt vor. Ich bitte darum, die wesentlichen Änderungen vorzustellen und den Entwurf in schriftlicher Form auf Wunsch zur Verfügung zu stellen, bevor die Frist für Anregungen und Bedenken abgelaufen ist. Anregung vom 25.01.05.

Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.

Landschaftsgesetz
Der Gesetzentwurf zur Änderung des Landschaftsgesetzes NRW (L-Drs. 13/ 6348) befindet sich zur Zeit in der parlamentarischen Beratung und enthält insbesondere die folgenden wesentlichen Änderungen und Ergänzungen des geltenden Landschaftsrechtes:
1.Anpassung des LG an das bereits im Jahre 2002 geänderte Bundesnaturschutzgesetz durch zahlreiche inhaltsgleiche Umsetzungen
2.Bereitstellung von Flächen im Besitz der öffentlichen Hand für Maßnahmen des Naturschutzes oder der Erholung, sofern ihre Zweckbestimmung dem nicht entgegen steht (§ 2a)
3.Verpflichtung zur Bereitstellung von 10 Prozent der Landesfläche für ein Biotopverbundsystem (§ 2b)
4.Veränderungen bei den Eingriffsregelungen (§ 4)
5.Zweckgebundene Verwendung von eingenommenen Ersatzgeldern durch die ULB innerhalb von drei Jahren, ansonsten Weiterleitung an die höhere Landschaftsbehörde (§ 5)
6.Anpassung an die geltenden Regeln des BauGB durch Anerkennung vorgezogener Kompensationsmaßnahmen auch bei Eingriffen nach dem LG (Ökokonten)
7.Erhöhung der Mitgliederzahl des Landschaftsbeirates von 12 auf 16 durch Vertreter des Landessportbundes und der Imkerverbände sowie zwei zusätzliche Vertreter des Naturschutzes
8.Beschlußfähigkeit des Landschaftsbeirates, wenn mindestens die Hälfte (bisher mehr als die Hälfte) der Mitglieder anwesend sind (§ 3 DVO LG) þ Schaffung einer gesetzlichen Basis für die Biologischen Stationen (§ 11a)
9.Erarbeitung eines stadtökologischen Fachbeitrages durch die LÖBF (§ 15a)
10.Einführung eines gesetzlichen Vorkaufsrechtes des Trägers der Landschaftsplanung im Geltungsbereich eines Landschaftsplanes für die Umsetzung bestimmter Festsetzungen (§ 36a)
Eine Gegenüberstellung des Gesetzentwurfes zur Änderung des Landschaftsgesetzes sowie ein Auszug der entsprechenden Vorschriften des geltenden Gesetzes kann einzelnen Landschaftsbeiratsmitgliedern in der Sitzung auf Wunsch zur Verfügung gestellt werden.

Landschaftspflegerische Begleitpläne:
Im Beirat sind viele Mitglieder erstmals vertreten. Ich halte es für wünschenswert und bitte gleichzeitig darum, die gesetzlichen Bestimmungen und Verfahren zur Erstellung von landschaftspflegerischen Begleitpänen in Schrift und Wort in einer der nächsten Beiratssitzungen darzustellen. Anregung vom 25.01.05.

Hierzu liegt bisher keine Antwort vor (Stand 23.08.05).

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Wald:
Der AkU beantragt für Bochum ein langfristiges Altholzinselkonzept zu erstellen. Die Bedeutung von absterbenden Bäumen und stehendem Totholz für den Naturhaushalt ist hinlänglich bekannt. Absterbende Bäume und stehendes Totholz bieten Lebensraum für vom Aussterben betroffene Insekten und Pilze und bieten verstärkt Baumhöhlen als Unterschlupf bzw. Bruthöhle oder Wochenstubenquartier für Vögel und Fledermäuse.
Um das Problem der Verkehrssicherungpflicht auszuschalten, ist hierbei bewußt der Rückbau von Wegen für einen Zeitraum von vielen Jahrzehnten einzuplanen. Antrag vom 05.01.04.

Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum.

Antwort des Grünflächenamtes vom 30.03.04:
"Ihr Vorschlag, ein Altholzinselkonzept zu erstellen, wird von unserer Seite grundsätzlich begrüßt. Aufgrund fehlender personeller Kapazitäten kann ein derartiges Konzept von hieraus nicht kurz- und mittelfristig erarbeitet werden.
Ich bitte Sie daher, Ihre detaillierten Vorschläge hinsichtlich in Frage kommender Flächen sowie Pflege-, Schutz- und Entwicklungsmaßnahmen in Text und Karte zu benennen."

Der AkU macht daraufhin für die Beiratssitzung am 06.07.04 folgenden Beschlußvorschlag:

Der Beirat möge beschließen:
"Der Beirat empfiehlt der Verwaltung ein Konzept zur Schaffung von Altholzinseln zu erarbeiten und bei nächster Gelegenheit in das Forsteinrichtungswerk zu übernehmen. Sollte die Bochumer Forstverwaltung aus personellen Gründen ein solches Konzept nicht erstellen können, sollte ein Auftrag nach außen vergeben werden. Mittel hierfür stehen aus den Ersatzgeldern zur Verfügung.
Der Rat der Stadt Bochum hat am 28.06.2001 zweiundzwanzig Agenda-Leitlinien beschlossen. Eine lautet: "Für die Bochumer Pflanzen- und Tierwelt werden ausreichend große Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt, so dass für alle Arten ein langfristiges Überleben gesichert ist". (Buchen-) Altholzbestände sind ein in Bochum ursprünglich vorkommender nicht mehr existierender Biotoptyp. Zur Umsetzung der zitierten Leitlinie sollte im Rahmen der Forsteinrichtung die Entwicklung von Altholzinseln ermöglicht werden. Altholzinseln mit stehendem Todholz und Lichteinfall bis zum Boden stellen für viele vom Aussterben bedrohte Insektenarten, Pilze und eine Vielzahl anderer Tier- und Pflanzenarten ein überlebenswichtiges Biotop dar. Um der Wegesicherungspflicht genüge zu tun, sind ggf. Wege für einen Zeitraum von 100 Jahren oder mehr zurückzubauen."

Der AkU macht für die Beiratssitzung am 06.07.04 einen weiteren Beschlußvorschlag zur Entwicklung von Auwäldern:

Der Beirat möge beschließen:
"Der Beirat empfiehlt der Verwaltung alle Flächen in Bochum, welche für die Entwicklung von Auwäldern geeignet sind, zu benennen und in ausreichendem Umfang als Flächen für den Naturschutz mit dem Ziel "Entwicklung von Auwäldern" in den Flächennutzungsplan der Stadt Bochum aufzunehmen. Für diese Flächen sind unverzüglich Entwicklungs- und Pflegepläne zu erstellen und umzusetzen.
Der Rat der Stadt Bochum hat am 28.06.2001 zweiundzwanzig Agenda-Leitlinien beschlossen. Eine lautet: "Für die Bochumer Pflanzen- und Tierwelt werden ausreichend große Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt, so daß für alle Arten ein langfristiges Überleben gesichert ist". Auwälder sind ein in Bochum ursprünglich vorkommender nicht mehr existierender Biotoptyp. Zur Umsetzung der zitierten Leitlinie sollten im Rahmen der Flächennutzungsplanung die Entwicklung Auwäldern ermöglicht werden. Auwälder sind für viele Tier- und Pflanzenarten der "Roten Liste" ein überlebenswichtiges Biotop."

Die Verwaltung teilt zu den beiden Beschlußvorlagen mit, dass es in der Geschäftsordnung des Beirates nicht vorgesehen ist, dass einzelne Beiratsmitglieder eine Beschlussvorlage erstellen. Die Beschlußvorlage solle in eine Anregung umgewandelt werden.
Darauf hin gibt der AkU in der Sitzung des neu gewählten Beirates am 25.01.05 folgende, inhaltlich den beiden Beschlußvorschlägen entsprechende, Anregungen:

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Altholzinseln:

Ich rege an, ein Konzept zur Schaffung von Altholzinseln zu erarbeiten und bei nächster Gelegenheit in das Forsteinrichtungswerk zu übernehmen. Sollte die Bochumer Forstverwaltung weiterhin aus personellen Gründen ein solches Konzept nicht erstellen können, sollte ein Auftrag nach außen vergeben werden. Mittel hierfür stehen aus den Ersatzgeldern in ausreichendem Maße zur Verfügung.

Der Rat der Stadt Bochum hat am 28.06.2001 zweiundzwanzig Agenda-Leitlinien beschlossen. Eine lautet: "Für die Bochumer Pflanzen- und Tierwelt werden ausreichend große Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt, so daß für alle Arten ein langfristiges Überleben gesichert ist". (Buchen-) Altholzbestände sind ein in Bochum ursprünglich vorkommender nicht mehr existierender Biotoptyp. Zur Umsetzung der zitierten Leitlinie sollte im Rahmen der Forsteinrichtung die Entwicklung von Altholzinseln ermöglicht werden. Altholzinseln mit stehendem Todholz und Lichteinfall bis zum Boden stellen für viele vom Aussterben bedrohte Insektenarten, Pilze und eine Vielzahl anderer Tier- und Pflanzenarten ein überlebenswichtiges Biotop dar. Um der Wegesicherungspflicht genüge zu tun, sind ggf. Wege für einen Zeitraum von 100 Jahren oder mehr zurückzubauen.

Hinweis: Lesen Sie dazu auch die Antwort des Umweltamtes der Stadt Bochum:

Das Grünflächenamt (Untere Forstbehörde) beantwortet die Anfrage wie folgt:
Nach dem Forsteinrichtungswerk für den Bochumer Stadtwald (ca. 970 ha) stockt Wald in der Alterklasse 140 - 160 Jahre und älter auf ca. 140 ha. Damit ist das Altholz im Bochumer Stadtwald sehr stark vertreten. Es handelt sich hier überwiegend um Rotbuchen und Eichen und zu einem geringen Teil um Eschen und Bergahorn.

Der Bochumer Stadtwald ist kein Wirtschaftswald, sondern ein Sonderwirtschaftswald mit den Schwerpunkten der Erholungsfunktion und des Immissionsschutzes. Auch die Pflege der Waldbestände erfolgt schon seit vielen Jahren nach den Grundsätzen der naturgemäßen Waldwirtschaft. Das heißt, keine Kahlschläge, sondern nur einzelstammweise Entnahme von alten Bäumen und die Verjüngung des Waldes auf kleinen Flächen.

Einzelne alte Bäume oder auch Baumgruppen werden bis zur natürlichen Zerfallsphase gehalten. Dies ist im Erholungswald aber nur möglich, wenn ausreichender Abstand zu vorhandenen Wegen besteht.

In einer Großstadt mit ca. 400.000 Einwohnern und einem gesetzlich verankerten freien Betretungsrecht auf allen Waldflächen hält die Forstverwaltung eine Forderung nach mehr stehendem Totholz ohne Einfriedung und Betretungsverbot für unverantwortlich.

Der Bochumer Stadtwald ist ein beliebter Naherholungsraum und wird auch intensiv von Joggern, Walkern, Radfahrern, Reitern und Spaziergängern genutzt. Ein Rückbau von Wegen würde keine Akzeptanz finden.

Das Grünflächenamt ist sich aber der Bedeutung von ausreichendem Totholz für zahlreiche Vogelarten, Fledermäuse und Insekten bewusst. Wenn es möglich ist, wird auch stehendes Totholz erhalten. In der Nähe von Wegen soll bei abgängigen Bäumen, wenn es technisch möglich ist, nur die Krone abgetragen werden und der Stamm erhalten bleiben.

Die Forstpflegemaßnahmen in Bochum berücksichtigen bereits seit langem den Wunsch nach stehendem Totholz in vertretbarem Maße. Dies ist bisher ohne die Erstellung eines Altholzinselkonzeptes erfolgt. Auch für die Zukunft wird die Aufstellung eines Konzeptes nicht für erforderlich gehalten.

Der Beirat nimmt die schriftliche Vorlage sowie die weiteren mündlichen Erläuterungen zur Kenntnis und gibt folgende Anregung:

Der Erhalt von Altholz in Bochumer Wäldern sollte weiter verfolgt werden. Ein Beispiel dazu kann die ökologische Wegeplanung der Stadt Essen liefern, die von der dortigen Bevölkerung gut aufgenommen wurde.

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Folgende E-Mail schrieb Beiratsmitglied Ingo Franke an die Mitglieder des Agenda-Beirates sowie Agenda-Interessierte den Indikatorenvorschlag betreffend:

Sehr geehrte Damen und Herren,

in der nächsten Agenda-Beiratssitzung steht die Diskussion einiger Indikatoren zu den Agenda-Leitlinien an. Ich halte die aufgelisteten Indikatoren für völlig unzureichend, um zu erkennen, ob Verwaltungshandeln und politische Entscheidungen den Zielen der vom Rat vor nun mehr fast vier Jahren verabschiedeten Agendaleitlinien entsprechen.

Ein Grund dafür, daß keine fundierteren Indikatorensätze entwickelt wurden, liegt in der zeitlichen Überlastung der bisherigen AkteureInnen. Es sollte also versucht werden, weitere Personen in den Agendaprozeß einzubinden, insbesondere sollte man das Wissen der über 5000 in der Verwaltung beschäftigten Personen nutzen. Ich schlage daher vor, für jede Leitlinie (oder mehrere verwandte Leitlinien) unter Einbeziehung der Verwaltung Arbeitsgruppen zu bilden, die in einem Zeitraum von höchstens einem Jahr ein qualitativ hochwertiges Indikatorensystem erarbeiten. Für die Entwicklung der Indikatoren zur Leitlinie 10 (Natur- und Artenschutz) wäre ich bereit, in einer solchen Gruppe mitzuarbeiten. Mehrere Biologen, die bisher nicht in den Agendaprozeß eingebunden sind, haben ihre Unterstützung zugesagt.

Voraussetzung ist allerdings der erklärte politische und Verwaltungswille, diese Indikatoren für zukünftige Entscheidungen auch verbindlich anzuwenden. Im Anhang befindet sich ein von mir erstellter erster Vorschlag für "Naturschutz-Indikatoren".

Ich freue mich auf eine konstruktive Diskussion in der Beiratssitzung am 16.03.05.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Ingo Franke

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Weitere Themen

Teich an der Brockhauser Straße

Anfrage von Herrn Dr. Franke vom 25.01.2005:

Brockhauser Str. 216 (Teiche im Bereich der neuen Reithalle) (Anmerkung: hier sollte ein neuer Teich entstehen, da durch den Bau der Reithalle ein alter Teich beseitigt wurde. Der neue Teich existiert ca. zwei Jahre nach Beseitigung des Alten immer noch nicht).

Mit dem Neubau der Reithalle wurde der alte Feuerlöschteich beseitigt. Der Bauherr hat der unteren Landschaftsbehörde zugesagt, dass ein neuer Feuerlöschteich sobald möglich bei geeigneter Witterung angelegt wird. Bei den Erdarbeiten wird auch ein Mitarbeiter der unteren Landschaftsbehörde anwesend sein, um ökologische Aspekte in die Gestaltung einfließen zu lassen.
Darüber hinaus ist hier nicht bekannt, dass im Bereich der neuen Reithalle weitere Teiche beseitigt wurden oder neu angelegt werden sollen. Es gibt noch einen Springteich, der aber vor Errichtung der Reithalle bereits vorhanden war und heute immer noch besteht.

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Teich im Berghofer Holz

Anfrage im Landschaftsbeirat bei der unteren Landschaftsbehörde vom 07.06.2005:

Ausbau der Teiche im Berghofer Holz (Naturschutzgebiet Oberes Ölbachtal)

Das Landschaftsbeiratsmitglied, Herr Dr. Franke, möchte wissen, wann mit dem Ausbau der Teiche im Berghofer Holz (Naturschutzgebiet Oberes Ölbachtal) zu rechnen ist (aus dem Sitzungsprotokoll).

Anmerkung des AkU: Gemeint ist die Sanierung des Staudammes des "Katzenteiches", der undicht ist. Der Teich fällt deshalb seit 2002 im Sommer trocken. Die Sanierung sollte nach mehrfachen telefonischen Anfragen im Jahr 2004 stattfinden. Dies wurde dem Beirat im Frühjahr des Jahres 2004 durch das Grünflächenamt zugesagt. Der Damm wird jetzt wahrscheinlich im Herbst 2005 saniert. Ein völlig unhaltbares Vorgehen, wenn man bedenkt, dass der Teich in einem der sechs Bochumer Naturschutzgebiete liegt.