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Beirat der Unteren Landschaftsbehörde
AkU im Agenda-Prozess
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Halloween im Tierpark – Veranstaltung mit dem AkU
Der Aku wurde 25 Jahre alt. Wir begingen den Geburtstag mit Baumpflanzungsaktionen.
Neues zum Igelschutz.
Neues aus dem Bochumer Agenda-Prozess – Arbeitsgruppen zum Natur- und Klimaschutz gegründet.
Agenda im Detail
Arbeitskreis Umweltschutz Bochum e. V. (AkU) stellt Material zur Agenda 21 zusammen
Auf dieser Seite gibt es für weitergehend Interessierte eine ausführliche Darstellung.
Inhalt
Die erste internationale Umweltkonferenz
Am 5. Juni 1972 begann in Stockholm die erste internationale Umweltkonferenz, welche von den UN unter dem Titel "Mensch und Umwelt" einberufen worden war. Mit der Stockholmer Deklaration wurden im Prinzip die Umweltgrundrechte der Menschen und der Entwicklungsländer in 7 Erklärungen und 26 Kapiteln "allgemeiner Überzeugungen" beschrieben. Diese Deklaration läßt bereits deutlich die Zusammenhänge zwischen den später als Agenda-Säulen bezeichneten Bereichen Ökologie, Ökonomie und Soziales (Entwicklung der "Dritten Welt") erkennen.
Auf der Konferenz wurde das erste Umweltprogramm der Vereinten Nationen (United Nations Environment Programme, UNEP) beschlossen. Der 5. Juni wurde zum Internationalen Tag der Umwelt erklärt, der erstmalig 1974 unter dem Motto "Only one Earth" begangen wurde. Die Durchführung der zweiten internationalen Umweltkonferenz (UN-Konferenz über Umwelt UND Entwicklung 1992 in Rio) ließ 20 Jahre auf sich warten. In der Zwischenzeit wurden aber im Rahmen des UNEP mehrere wichtige Umweltabkommen entwickelt.
UNEP (United Nations Enviroment Programme)
Im Rahmen des UNEP wurden wichtige Umweltabkommen beschlossen, wie die UN-Konvention zur Bekämpfung der, das UN-Waldforum und die Klimarahmenkonvention mit einer ganzen Reihe von Folgeabkommen. Die Nachgenannten, weiteren Abkommen sind für den Artenschutz von besonderer Bedeutung: Das Washingtoner Artenschutzabkommen von 1973 über den Handel mit gefährdeten Arten – in der BRD seit 1976 in Kraft –, die Konvention zur Erhaltung der wandernden wild lebenden Tierarten (1979) ("Bonner Konvention") und das für den AkU besonders wichtige sich daraus ergebende Regionalabkommen zur Erhaltung der europäischen Fledermaus-Populationen (EUROBATS, 1991) sowie das 1992 in Rio beschlossene Übereinkommen über biologische Vielfalt.
Weltkommission für Umwelt und Entwicklung (Brundtland-Kommission)
1983 beriefen die Vereinten Nationen die Weltkommission für Umwelt und Entwicklung ein. Es nahmen18 Nationen teil, darunter auch Deutschland. Vorsitzende war die norwegische Ministerpräsidentin Gro Harlem Brundtland. Im Kommissionsbericht (Brundtland-Bericht) "Unsere gemeinsame Zukunft" von 1987 wurde das Leitbild einer "nachhaltigen Entwicklung" definiert:
Eine Entwicklung ist nachhaltig = zukunftsfähig = zukunftstauglich (sustainable Development), wenn sie die Bedürfnisse der gegenwärtigen Generationen befriedigt, ohne zu riskieren, daß zukünftige Generationen ihre eigenen berechtigten Bedürfnisse nicht befriedigen können.
Der Kommission gelang es mit ihrem Bericht eine internationale Diskussion über Umwelt, Wirtschaftswachstum und Entwicklung in Gang zu setzen. Auf Empfehlung der Kommission wurde eine internationale Konferenz für "Umwelt und Entwicklung" einberufen. Sie fand 1992 in Rio de Janeiro statt.
Konferenz für Umwelt und Entwicklung in Rio
An der Konferenz für Umwelt und Entwicklung im Jahre 1992 in Rio de Janeiro nahmen 178 Länder teil. Die Bundesrepublik Deutschland war durch ihren Bundeskanzler Dr. Helmut Kohl vertreten. Die Konferenz verabschiedete mit der Rio-Erklärung 27 kurzgefaßte Grundlinien zu globalen Umweltfragen. In praktisch weltweitem Konsens und als politische Verpflichtung wurden darüber hinaus die 40 Kapitel der Agenda (= Tagesordnung für das 21 Jahrhundert) als Aktionsprogramm verabschiedet. Kapitel 28 der Agenda 21 beschreibt die Rolle der Kommunen: Initiativen der Kommunen zur Unterstützung der Agenda 21.
Handlungsgrundlage
28.1 Da viele der in der Agenda 21 angesprochenen Probleme und
Lösungen auf Aktivitäten auf der örtlichen Ebene zurückzuführen
sind, ist die Beteiligung und Mitwirkung der Kommunen ein entscheidender
Faktor bei der Verwirklichung der in der Agenda enthaltenen Ziele.
Ziele
28.2 a bis 1996 soll sich die Mehrzahl der Kommunalverwaltungen
der einzelnen Länder gemeinsam mit ihren Bürgern einem Konsultationsprozess
unterzogen haben und einen Konsens hinsichtlich einer "kommunalen
Agenda 21" (lokale Agenda 21, kurz LA21) für die Gemeinschaft
erzielt haben. Der eigentliche Konsultationsprozess begann in Bochum
erst am 15.12.1998 mit der Einberufung des Agenda-Beirates bzw. am
15.05.1999 mit der Auftaktveranstaltung.
Am 30.01.1999 fand eine Infobörse bei Eco-Textil auf dem Hollandgelände in Wattenscheid statt.
Dieser Termin war ursprünglich für die Auftaktveranstaltung vorgesehen. Der Agenda-Beirat
hielt ihn aber für zu kurzfristig angesetzt.
Maßnahmen
28.3 Jede Kommunalverwaltung soll in einen Dialog mit ihren Bürgern,
örtlichen Organisationen und der Privatwirtschaft eintreten und
eine "kommunale Agenda 21" beschließen. Durch Konsultation
und Herstellung eines Konsenses würden die Kommunen von ihren
Bürgern und von örtlichen Organisationen, von Bürger-,
Gemeinde-, Wirtschafts- und Gewerbeorganisationen lernen und für
die Formulierung der am besten geeigneten Strategien die erforderlichen
Informationen erlangen. Durch den Konsultationsprozess würde
das Bewusstsein der einzelnen Haushalte für Fragen der nachhaltigen
Entwicklung geschärft. Außerdem würden kommunalpolitische
Programme, Leitlinien, Gesetze und sonstige Vorschriften zur Verwirklichung
der Ziele der Agenda 21 auf der Grundlage der verabschiedeten kommunalen
Programme bewertet und modifiziert. Strategien könnten auch dazu
herangezogen werden, Vorschläge für die Finanzierung auf
lokaler, nationaler, regionaler und internationaler Ebene zu begründen.
In Rio wurden außerdem mehrere Konventionen auf den Weg gebracht:
u. a. Das Übereinkommen über biologische Artenvielfalt,
die Klimarahmenkonvention, die Wüstenkonvention und die Walderklärung.
Zur Überwachung und Koordination des Rio-Prozesses wurde die
CSD (Kommission für nachhaltige Entwicklung) geschaffen.
Nach Rio fanden eine große Zahl von internationalen Umweltkonferenzen
statt, u. a. der Weltgipfel für nachhaltige Entwicklung in Johannesburg
im Jahre 2002 (Rio + 10)
AkU-Aktivitäten im Agenda-Prozess
Der AkU hat in den Jahren 1995 und 1996 mit einem Flugblatt , einem Infostand und in seinem Jahresbericht die Bochumer SPD kritisiert, da sich diese bis dahin des Agenda-Themas öffentlich nicht angenommen hatte. In einem ausführlichen Infoblatt zum Klimaschutz hat er auch die Erstellung der Bochumer Agenda gefordert. 1997/98 hat der AkU in Kooperation mit anderen Bochumer Umweltgruppen, der "Eine-Welt-Promotorin ", und einigen weiteren Interessierten daran gearbeitet, den Agendaprozeß in Bochum in Gang zu setzen. Dies geschah auf Initiative des damaligen "Büros für Umweltberatung" (Stefan Matthäus) und der Umweltpsychologin Ellen Matthies in Absprache mit dem AkU. Die geplante Initiative galt eigentlich der stärkeren Vernetzung der Bochumer Umweltgruppen.
Der Rat der Stadt Bochum hat endlich am 30.10.1997 die Verwaltung beauftragt ein Konzept für den Anhörungsprozeß der Bochumer Bevölkerung und der gesellschaftlich relevanten Gruppen zu entwickeln:
"Die Stadt Bochum verstärkt ihre Bemühungen um
eine nachhaltige Stadtentwicklung, indem sie eine Lokale Agenda 21
erarbeitet.
Dazu wird die Verwaltung beauftragt, auf der Basis vorhandener Materialien
und Erfahrungen ein Konzept zu entwickeln, wie die öffentliche
Beteiligung und die Arbeit an der Lokalen Agenda 21 organisiert und
strukturiert werden kann."
Die Verwaltung hat hierzu Stellung bezogen und eine Verwaltungsvorlage in den Rat eingebracht, welche unter Federführung von Herrn Fleskes, dem jetzigen Vorsitzenden der Bochumer SPD-Ratsfraktion verändert und am 18.06.1998 vom Rat der Stadt Bochum mit den Stimmen der SPD und einiger "Grüner" verabschiedet wurde. Die restlichen Grünen, die CDU und die FDP haben dagegen gestimmt. Der AkU hat im Vorfeld der Ratsitzung erhebliche Veränderungsvorschläge gemacht und mit Politikern, insbesondere mit Herrn Fleskes, diskutiert. Wesentliche Änderungen, insbesondere für die spätere Überprüfung des Verwaltungshandelns an den zu erarbeitenden Agendaleitlinien konnte er leider nicht durchsetzen. Es ist auch nicht gelungen einen Ratsbeschluß im Konsens aller Parteien zu erreichen. Trotzdem hat sich der AkU am Agendaprozeß beteiligt. Eine ("Für die Bochumer Pflanzen- und Tierwelt werden ausreichend große Lebensräume erhalten oder wiederhergestellt, so dass für alle Arten ein langfristiges Überleben gesichert ist.) der 22 Leitlinien stammt vom AkU. Der AkU mahnt immer wieder die Erstellung eines handhabbaren aber trotzdem nicht zu stark reduzierten Indikatorensystems an, mit dem überprüft werden kann, ob das Verwaltungshandeln und die politischen Entscheidungen in Bochum mit den Agenda-Leitlinien im Einklang stehen und somit als zukunftsfähig gelten können.
Der AkU bringt sein Wissen und seine Überzeugungen in die Arbeit des Agenda-Beirates ein. Er ist am Prozeß zur Festlegung von Indikatoren aus dem Umweltbereich maßgeblich beteiligt und hat hierzu den Arbeitskreis "Naturschutz-Indikatoren" eingerichtet. Im Herbst 2007 wird er auch einen Arbeitskreis "Klimaschutzindikatoren" ins Leben rufen.
